Wie viel die Arbeitskraft eines Hubschrauber­piloten wert ist

Weshalb ein Hubschrauber­pilot eine BU-Versicherung braucht

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Berufsunfähigkeit - das Risiko ist höher, als man annimmt!

Mit einer Berufsunfähigkeit rechnet ein Hubschrauber­pilot in der Regel nicht. Aber viele Helikopter­piloten trifft das Schicksal, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Medical nicht mehr bestehen und sie in der Folge deshalb fluguntauglich sind. Eine BU-Versicherung kann den versicherten Hubschrauber­piloten vor den finanziellen Folgen dieses Schicksals schützen. Aus diesem Grund gehört die Berufsunfähigkeits­versicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Oft hat ein Hubschrauber­pilot eine sogenannte Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung abgeschlossen und fühlt sich hiermit gut abgesichert.
Dies kann sich im Ernstfall jedoch schnell als trügerische Sicherheit entpuppen, denn diese LoL-Versicherung als Summenversicherung kann gefährliche Ausschlüsse und Klauseln enthalten, die es dem Versicherer der BU-Versicherung ermöglichen, eine Leistung zu verweigern oder gar zurückzufordern!
Wir halten diese LoL-Summenversicherung für einen nicht ausreichenden Schutz!

Angebot BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

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Der Wert der Arbeitskraft eines Hubschrauber­piloten

Berechnung des Werts der Arbeitskraft eines Hubschrauber­piloten

Im Durchschnitt verdient ein Hubschrauber­pilot 6000,-- Euro pro Monat.
Selbstverständlich gibt es hierbei Abweichungen nach unten und oben.
Der Einfachheit halber werden die Berechnung hier mit dem Durchschnittsgehalt in Höhe von 6000,-- Euro ausgeführt.
Angenommen Sie beginnen Ihre Karriere als Hubschrauber­pilot im Alter von 23 Jahren mit Ihrer ersten Anstellung als Helikopter­pilot. Bis zum Alter 65 Jahre arbeiten Sie also 42 Jahre.
Bis zum Alter 65 haben Sie ein Einkommen von 3.024.000,- Euro erzielt, also etwa drei Millionen Euro.

Die Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut!

Als Hubschrauber­pilot sichert Ihnen Ihre Arbeitskraft Ihren Lebensstandard und Ihr monatliches Einkommen. Alle Besitztümer, wie beispielsweise Auto, Immobilien, die Wohnungsausstattung und vieles mehr, zum Beispiel Urlaube und alle Anschaffungen, werden von Ihrem Einkommen finanziert.
Und Ihr Einkommen kommt durch Ihre Arbeitskraft zustande und steht damit in direkter Relation.

Was aber, wenn Ihre Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen wegfällt?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen das Medical nicht mehr bestehen und hierdurch berufsunfähig werden, fällt Ihr Einkommen weg. Sie dürfen Ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Viele Hubschrauber­piloten glauben, dass sie in einem solchen Fall durch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeits­versicherung abgesichert sind.
Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung werden Sie als Hubschrauber­pilot in den meisten Fällen nicht erhalten.
Als berufsunfähiger Hubschrauber­pilot haben Sie nur dann einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner theoretisch möglichen Arbeit mehr als sechs (halbe Erwerbsminderungsrente) bzw. drei Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) nachzugehen.

Eine Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgesichert!

Die gesetzliche Rentenversicherung würde Ihnen die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente verweigern, wenn Sie noch irgendeiner theoretisch möglichen Arbeit nachgehen könnten.
Sie hätten in diesem Fall kein Einkommen aus Ihrem Beruf Hubschrauber­pilot mehr und müssten sich nach einem neuen Beruf umschauen und sogar eventuell eine komplett neue Ausbildung beginnen!
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung haben, kann diese die finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlages mildern!

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Vom Hubschrauber­piloten zum Sozialfall?
Gar nicht mal unwahrscheinlich!

Falls ein Hubschrauber­pilot überhaupt Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält, sind diese sehr gering!

Wie oben bereits erwähnt, hat ein Großteil der Hubschrauber­piloten keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei einer Berufsunfähigkeit meist nicht erfüllt.
Eine BU-Versicherung schützt den Hubschrauber­piloten jedoch auch bei einer Berufsunfähigkeit.

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Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente im Falle einer Fluguntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen oder eines Lizenzverlustes aus gesundheitlichen Gründen stehen einem Hubschrauberpiloten in der Regel nicht zu.
Die gesetzliche Rentenversicherung betrachtet zur Ermittlung des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente das sogenannte Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn es dem Helikopterpiloten nicht mehr möglich ist, irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine zweistufige Rente.
Ist man als Hubschrauberpilot noch in der Lage, irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden nachzugehen, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente, ein Helikopterpilot, der nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
In der Regel, kann ein Hubschrauberpilot, der aufgrund gesundheitlicher Ursachen fluguntauglich wird, jedoch noch irgendeiner anderen Tätigkeit nachgehen. Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente spielt es hierbei keine Rolle, ob es tatsächlich eine solche Arbeitsstelle gibt, oder ob eine solche Arbeitsstelle am Arbeitsmarkt verfügbar ist!
Zudem ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente äußerst gering.
Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich nur ungefähr 30 % des letzten Einkommens. Nur ungefähr 15 % des letzten Einkommens wird gezahlt, wenn der Hubschrauberpilot die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt.
Weil man als Hubschrauberpilot allerdings in den allermeisten Fällen noch irgendeine Tätigkeit länger als sechs Stunden ausüben kann, wenn man die Lizenz verliert und fluguntauglich ist, stehen die Chancen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen eher schlecht.
Unabhängig hiervon, reicht die Höhe der Erwerbsminderungsrente in den seltensten Fällen, den bisherigen Lebensstandard als Helikopterpilot zu halten.
Mit einer BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten ist ein Helikopterpilot richtig abgesichert.
Allerdings gibt es unter den wenigen Anbietern, die überhaupt noch eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauberpiloten versichern, auch erhebliche Unterschiede bei dieser Klausel, deren Fallstricke dem Helikopterpiloten meist nicht bekannt sind.
Mit der Hilfe eines Fachmanns kann der Hubschrauberpilot jedoch ein Angebot für eine gute BU-Versicherung erhalten.

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Erfahrung in der Absicherung von Helikopter­piloten

Bereits seit vielen Jahren beschäftigen wir uns nahezu ausschließlich mit der Absicherung von Flugzeugführern, Hubschrauber­piloten und Flugschülern. Wir wissen genau, worauf es bei der Hubschrauber­piloten BU-Versicherung ankommt und welche der unterschiedlichen Angebote Fallstricke enthalten.

Fachmann für die Loss of Licence Versicherung

Als Hubschrauber­pilot sollten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopter­piloten nur einem Fachmann anvertrauen. Natürlich bekommen Sie auch Angebote für eine Berufsunfähigkeits­versicherung von Versicherungs­vertretern oder Versicherungs­maklern.
Aber kennen sich diese Versicherungsvermittler mit der Materie Absicherung von Hubschrauber­piloten aus?
Für uns ist die Hubschrauber­piloten BU-Versicherung unser tägliches Geschäft und wir sind tief mit dem Thema verwurzelt.

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