Loss of Licence Versicherung für Hubschrauber­piloten
Hinweise und oft gemachte Fehler

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Vermeiden Sie Fehler beim Abschluss Ihrer Loss of Licence Versicherung
Sie arbeiten als Hubschrauber­pilot und möchten eine Loss-of-Licence Versicherung abschließen. Dieser Entschluss ist wichtig und richtig.
Es gilt jedoch, Fehler beim Abschluss einer solch wichtigen Absicherung zu vermeiden.
Viele Loss-of-Licence Versicherungen (LoL-Versicherungen) enthalten gefährliche Ausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes, die den Hubschrauber­piloten im Ernstfall die Leistung kosten können.

Hier wollen wir darlegen, welche Punkte für einen Hubschrauber­piloten wichtig sind und welche Fehler bei der Auswahl der Loss-of-Licence Versicherung vermieden werden sollen.
Viele Angebote, die von Versicherungsvertretern oder Vermittlern angeboten werden, beinhalten gefährliche Ausschlüsse und Fallstricke.
Im Folgenden betrachten wir, welche Formen der LoL-Versicherung für Helikopter­piloten angeboten werden.
In erster Linie muss eine BU-Versicherung auf den Hubschrauber­piloten zugeschnitten sein.

Hubschrauber­pilot - Loss-of-Licence Versicherung oder Berufsunfähigkeits­versicherung? Was ist die bessere Absicherung für Helikopter­piloten?

Die meisten Angebote haben Deckungslücken und Ausschlüsse, die im Ernstfall zum Desaster führen können.

Marktbetrachtung der Möglichkeiten den Beruf Hubschrauber­pilot abzusichern

Betrachtet man den Markt der deutschen Berufsunfähigkeits­versicherer, stellt man schnell fest, dass sehr viele Anbieter der Berufsunfähigkeits­versicherung den Beruf Hubschrauber­pilot überhaupt nicht gegen Berufsunfähigkeit, geschweige denn gegen Lizenzverlust aufgrund des Verlusts der Tauglichkeitsklasse versichern.
Diese Anbieter kommen für den Hubschrauber­piloten nicht infrage.

Andere Versicherungsgesellschaften versichern Hubschrauber­piloten zwar in der Berufsunfähigkeits­versicherung, jedoch wird bei diesen BU-Versicherungen meist nur auf die abstrakte, nicht aber auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Diese Angebote sind ebenfalls eher nicht geeignet, den Beruf Hubschrauberpilot so abzusichern, wie es dem Bedarf des Helikopter­piloten entspricht.

An dieser Stelle muss auf die Unterschiede der verschiedenen Vermittler eingegangen werden.

Der Versicherungsvertreter:
Versicherungsvertreter können nur die Produkte der von ihnen vertretenen Versicherungsgesellschaft verkaufen.
Die Produktauswahl, die der Versicherungsvertreter einem Hubschrauber­piloten anbieten kann, ist daher sehr beschränkt.

Bietet die Versicherungsgesellschaft, die der Versicherungsvertreter vertritt, keine BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten an, bieten Versicherungsvertreter oft völlig unnütze Absicherungen, wie Erwerbsunfähigkeits­versicherung oder Grundfähigkeits­versicherung (Fähigkeits­versicherung) an.
Diese Versicherungen leisten nicht bei einer Berufsunfähigkeit des Hubschrauberpiloten. Der Beruf ist in diesen Versicherungen nicht abgedeckt.
Oft werden von diesen Vertretern diese Absicherungen nur aus dem Grund verkauft, weil der Vertreter eine Provision verdienen möchte.
Bekommt man als Hubschrauber­pilot eine Grundfähigkeits­versicherung (Fähigkeiten­versicherung) oder eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung als ausreichende Absicherung für den Beruf verkauft, liegt schlichtweg eine Falschberatung vor. Leider begegnen uns diese Fälle sehr oft!
Lassen Sie sich KEINESFALLS auf ein solches Angebot ein!

Der Versicherungsmakler:
Versicherungsmakler sind nicht einer Versicherungsgesellschaft verpflichtet, sondern Sachwalter des Kunden.
Sie vertreten keine Versicherungsgesellschaft und können die passenden Angebote aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften auswählen.
Mit der Beratung zur BU-Versicherung durch einen Versicherungsmakler ist der Hubschrauber­pilot regelmäßig besser bedient, als mit einer Beratung durch einen Versicherungsvertreter, der nur eine Versicherungsgesellschaft anbieten kann und muss.
Aber auch, wenn sich der Helikopter­pilot durch einen Versicherungsmakler beraten lässt, besteht die große Gefahr, dass dieser sich nicht ausreichend mit der Thematik Loss-of-Licence Versicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten auskennt und unpassende Produkte anbietet.

Die Beratung für eine BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten sollte ausschließlich einem spezialisierten Fachmann anvertraut werden!

BU-Versicherung von Hubschrauber­piloten:
Ein recht häufig vorkommender Fall ist, dass ein Hubschrauberpilot eine sogenannte Loss-of-Licence Versicherung abgeschlossen hat.
Diese als LoL-Versicherung verkaufte BU-Versicherung deckt zwar meist das Lizenzverlustrisiko ab, ist aber gespickt mit Ausschlüssen, die im Ernstfall zur Falle werden können.
Hierauf gehen wir weiter unten ein.

Spezialist und Fachmann für die Absicherung von Hubschrauber­piloten:

Die Absicherung von fliegendem Personal, ob es sich hierbei um Verkehrspiloten handelt oder es sich um den Beruf Hubschrauberpilot handelt, ist ein schwieriges Feld.
Gerade Helikopter­piloten wird oft eine Loss-of-License Versicherung in Form einer Summenversicherung verkauft.
Diese Summenversicherungen zahlen bei Verlust der Tauglichkeitsklasse die versicherte Summe aus - wenn die Leistung nicht durch Ausschlüsse verweigert wird!

Wir halten diese Absicherung für einen Hubschrauber­piloten für nicht ausreichend, da sie mit Deckungslücken behaftet ist!

Loss of Licence Versicherung oder BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten?
Die bessere Wahl!

Loss of Licence Versicherung sichert den Hubschrauber­piloten nicht ausreichend ab!

Trügerische Sicherheit:
Hier schauen wir uns die angebotenen LoL-Versicherungen an, die oft als für Hubschrauber­piloten optimale Lösung verkauft wird.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei ausschließlich um Summenversicherungen, die mit Leistungsausschlüssen im Leistungsfall behaftet sind.

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Betrachten wir einige gängige Loss-of-Licence Versicherungen, die Hubschrauber­piloten als optimale Absicherung verkauft werden.

Es werden die Bedingungen eines schweizerischen Assekuradeurs und eines österreichischen Assekuradeurs, die Berufsunfähigkeits­versicherungen auch für Hubschrauber­piloten anbieten, betrachtet

Bei den beiden beispielhaft betrachteten Loss-of-Licence Versicherungen handelt es sich ausschließlich um Summenversicherungen, die keine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit auszahlen.

Zunächst betrachten wir die Bedingungen des schweizerischen Assekuradeurs:

Hier können sowohl die dauerhafte, als auch die vorübergehende Berufsunfähigkeit versichert werden.

Hier heißt es:
Volle Berufsunfähigkeit / Loss of Licence: Dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Wichtige Anmerkung:
Dauerhaft liegt nach der Rechtssprechung dann vor, wenn der Zeitraum mindestens DREI JAHRE andauert.

Vorübergehende Berufsunfähigkeit / Loss of Licence (Tagegeld):
Sofern die versicherte Person durch einen Unfall oder eine Krankheit in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist, bezahlen wir ein Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für den Zeitraum, der im Versicherungsschein genannt ist. Wir bezahlen die berechtigte Tagegeldleistung nach Abschluss der Behandlung. Auf Wunsch kann ein vierwöchiger Zahlungsrhythmus vereinbart werden.

Weitere Einschränkungen im Versicherungsschutz dieser Berufsunfähigkeitsversicherung:
Leistung bei Verlust des Augenlichts:
Ständiger und unwiederbringlicher Verlust des Augenlichts liegt

  • in beiden Augen vor, wenn die versicherte Person mit ihrem Namen im Register für Blinde an ihrem gewöhnlichen Wohnsitzland steht.
  • in einem Auge vor, wenn der Grad des Augenlichts 3/60 oder weniger auf der Snellen Skala beträgt (dies bedeutet, dass der Versicherte nur 0,91 Meter statt 18,28 Meter weit sieht).
Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob auch bei einem Nachlassen der Sehkraft eine Leistung gezahlt wird. Dies ist nach unserem Erachten nach diesen Versicherungsbedingungen nicht der Fall!

Leistung bei Verlust der Sprache oder des Gehörs:
Verlust der Sprache oder des Gehörs liegt vor, wenn dies dauerhaft, vollständig und unwiederbringlich gegeben ist.
Liest man diesen Satz in den Versicherungsbedingungen impliziert dies, dass ein Nachlassen der Hörfähigkeit kein leistungsauslösendes Merkmal darstellt.
Um eine Leistung zu erhalten, muss also vollkommene und dauerhafte Taubheit vorliegen.

Ausschlüsse in dieser Berufsunfähigkeits­versicherung:

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen die folgenden Tatsachen und Ereignisse:

  • Selbstmord oder Selbstmordversuch, vorsätzliche Selbstverstümmelung
  • Krieg, unabhängig ob dieser erklärt wurde oder nicht, Kampfhandlungen oder jeder Bürgerkrieg- oder Kriegsakt.
  • Fahren oder fliegen jedes Fahrzeuges (auch Luftfahrzeug) ohne den entsprechenden Fähigkeitsausweis, Führerschein oder das entsprechende Zeugnis.
  • Alkoholismus, offensichtliche Trunkenheit oder ein Blutalkoholspiegel, der zur Zeit des Unfalls über 1,1‰ lag.
  • Drogenabhängigkeit, übermäßige Einnahme von nicht verschriebenen Medikamenten oder Nichteinhalten ärztlicher Verschreibung.
  • Kernspaltung oder radioaktive Strahlung, es sei denn, sie sind medizinisch verordnet.
  • Terroristische Handlung durch nukleare, biologische und chemische Waffen.
  • Psychiatrische Krankheiten wie Psychosen, Psychoneurosen, psychogene Reaktion oder funktionelle Störung psychischen Ursprungs entsprechend der Klassifikation der Krankheiten nach ICD, es sei denn diese wurden durch einen unter diesem Versicherungsvertrag versicherten Unfall oder eine versicherte Krankheit verursacht.
  • Ästhetische Behandlungen, Abmagerungskuren, Verjüngungsbehandlungen, Rehabilitation ohne Funktions- oder Bewegungstherapie.

Psychische Erkrankungen sind nach diesen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen!
Da psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, psychische Stressreaktionen, usw.) die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit bei Hubschrauber­piloten ist, ist dieser Ausschluss ein sehr gefährlicher Fallstrick in den Versicherungsbedingungen!

Ein Hubschrauber­pilot sollte immer eine BU-Versicherung wählen, in der auch psychische Erkrankungen mitversichert sind.

Ein weiterer Fallstrick in diesen Versicherungsbedingungen ist das Recht des Versicherers, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Hierzu heißt es in den Bedingungen:
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zu jeder Hauptfälligkeit kündigen.
Was tut ein 50-jähriger Hubschrauber­pilot, wenn der Versicherer ihm die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt und er aufgrund des Alters keine neue BU-Versicherung abschließen kann?
Er steht ohne Versicherungsschutz da!

Aus den oben angegebenen Gründen halten wir diese Berufsunfähigkeitsversicherung für nicht empfehlenswert!

Nun betrachten wir die Bedingungen des österreichischen Assekuradeurs:

In diesen Bedingungen wird Berufsunfähigkeit wie folgt definiert:
Berufsunfähig / Berufsunfähigkeit: Nichterfüllung der erforderlichen medizinischen Voraussetzungen zur Erlangung der vom Versicherten benötigten ärztlichen Atteste, mit der Folge, dass der Versicherte fluguntauglich ist.

Hier ist bedingungsgemäß der Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen versichert, was zunächst einmal eine gute Absicherung bedeutet.

Es können der permanente und zusätzlich ein temporärer Lizenzverlust versichert werden.
Der permanente Lizenzverlust ist wie folgt abgesichert:
"Sollte der Versicherte während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit dauerhaft berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die in der Anlage angeführte Pauschalleistung und bei Erkrankungen laut Anlage 2 (Psychische und Verhaltensstörungen, bei denen die Pauschalleistung mit 20% der Pauschalsumme beziehungsweise die temporäre Leistung mit 12 Monaten Leistungsdauer begrenzt (maximiert)ist, 20% der Pauschalleistung, sofern die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."

Wie bereits vorstehend erwähnt, stellt sich auch hier die Frage nach dem Begriff der Dauerhaftigkeit.

Der temporäre Lizenzverlust ist wie folgt versichert, sofern er mitversichert wird:

"Sollte der Versicherte während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit für einen längeren Zeitraum als die Wartezeit (Anm.: 45 Tage) berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen temporären Leistungen, d.h. 2% der Pauschalsumme für einen Zeitraum von maximal 50 Monaten, bei vorübergehender Berufsunfähigkeit für jeden vollständigen Monat (sowie entsprechend anteilsmäßig für jeden unvollständigen Monat) der Berufsunfähigkeit des Versicherten während des Unterstützungszeitraums, sofern die vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."

Fazit zu diesem Anbieter:
Positiv zu sehen ist, dass hier tatsächlich der Lizenzverlust versichert ist. Es handelt sich also um eine Lizenzverlustversicherung, die der Hubschrauber­pilot abschließen kann.
Ebenfalls positiv ist anzumerken, dass auch gewisse psychische Erkrankungen mitversichert sind, einige allerdings lediglich mit einer Versicherungssumme in Höhe von 20% der versicherten Pauschalleistung. Psychische Erkrankungen die nicht in der Aufzählung enthalten sind, sind nicht versichert.
Zu Kündigungsmöglichkeiten seitens des Versicherten und des Versicherers finden sich keine Hinweise, außer bei Nichtzahlung der Beiträge.

ACHTUNG: Gefahr der Rückforderung einer bereits gezahlten Versicherungsleitung bei diesem Versicherer!

Grundsätzlich ist die Loss-of-Licence Versicherung des österreichischen Anbieters als positiv zu bewerten, in den Bedingungen ist jedoch ein großer Fallstrick enthalten.
Hier heißt es nämlich:
"Die Auszahlung der Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass der Versicherte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die Flugdiensttauglichkeit wieder erlangt.
Sollte die Flugtauglichkeit wieder erlangt werden, ist unverzüglich der Versicherer zu informieren und die erhaltene Leistung an den Versicherer zurückzuzahlen, sofern die Auszahlung der Versicherungsleistung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Eine etwaige Entreicherung kann dem Versicherer nicht entgegengehalten werden."

Was bedeutet dies für den versicherten Hubschrauberpiloten in der Praxis?

Dies soll an einem Fallbeispiel erläutert werden.
Nehmen wir an, Sie haben als Hubschrauberpilot diese LoL-Versicherung mit einer Pauschalleistung von 200.000,-- Euro abgeschlossen. Nun sind sie 40 Jahre alt.
Sie fühlen sich bestens abgesichert.
Nun tritt der Fall ein, gegen den Sie sich als Helikopterpilot versichert haben:
Sie bestehen das Medical aufgrund einer Krankheit nicht, Ihnen wird die Lizenz nicht wieder erteilt. Die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit wird Ihnen ärztlicherseits bestätigt.

Hiermit sind die Leistungsvoraussetzungen für eine Auszahlung der Pauschalleistung gegeben.

Der Versicherer erkennt den Leistungsfall an und zahlt Ihnen die Pauschalleistung in Höhe von 200.000,-- Euro aus.

Da Ihr Einkommen als Hubschrauberpilot aufgrund Ihrer Fluguntauglichkeit weggefallen ist, benötigen Sie die Versicherungsleistung aus Ihrer Loss-of-License Versicherung, um Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Was tun Sie also logischerweise?
Sie geben die Versicherungsleistung aus, um Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Nachdem Sie innerhalb von vier Jahren bereits 160.000,-- Euro der Versicherungsleistung verbraucht haben, ist der medizinische Fortschritt so weit gediehen, dass Ihre Krankheit geheilt werden konnte und Sie wieder flugtauglich sind.

Nun kommt das böse Erwachen auf Sie als versicherten Hubschrauberpiloten zu!Der Versicherer fordert von Ihnen die bereits gezahlten 200.000,-- Euro zurück!
Bedingungsgemäß sind Sie verpflichtet, die bereits gezahlte Versicherungssumme zurückzuzahlen. Sofern Sie bereits einen Großteil des Geldes verbraucht haben und keine größeren Rücklagen besitzen, müssen Sie die Rückzahlungssumme finanzieren.

Wegen der Gefahr der Rückzahlung der Versicherungssumme halten wir diese Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten für nicht empfehlenswert!

Angebot BU-Versicherung Versicherung für Hubschrauberpilot kostenlos anfordern

Unzureichender Versicherungsschutz in der Loss of Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten

Oben wurde bereits erwähnt, dass es nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften gibt, die den Beruf Hubschrauberpilot in der BU-Versicherung überhaupt versichern.
Zwei der Anbieter und deren Angebote haben wir oben bereits betrachtet. Aus den genannten Gründen halten wir diese LoL-Versicherungen für den Helikopterpiloten für nicht geeignet.

Wie eine passende und gute Berufsunfähigkeits­versicherung für einen Hubschrauber­piloten gestaltet sein sollte

Ein Hubschrauberpilot, der sich richtig gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichern möchte, muss auf folgende Punkte achten:

  • Es muss ausdrücklich der Beruf Hubschrauberpilot versichert sein
  • Auf jegliche Verweisungsmöglichkeit des Versicherers muss verzichtet werden
  • Der Versicherer darf keine Möglichkeit haben, den Versicherungsvertrag zu kündigen (außer bei Nichtzahlung der Beiträge oder Obliegenheitsverletzungen)
  • Es sollte eine monatliche Rente im Leistungsfall zur Auszahlung kommen
  • Es darf keine außergewöhnlichen Ausschlüsse geben
  • Eine Rückforderung bereits gezahlter Versicherungsleistungen ist ausgeschlossen

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Insgesamt kann man zusammenfassend feststellen, dass es sehr schwierig ist, für den Beruf Hubschrauberpilot eine BU-Versicherung zu finden, die sowohl den Beruf Helikopterpilot abdeckt, als auch keine gefährlichen Ausschlüsse oder Fallstricke in der Deckung aufweist.
Gerät ein Hubschrauberpilot an einen Vermittler, der sich mit der komplizierten Thematik nicht ausreichend auskennt, läuft er Gefahr, eine für ihn unpassende BU-Versicherung zu erhalten, die sich im Ernstfall als Bumerang erweist und nicht zahlen muss.
Nur die wenigsten Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter haben die notwendige Kenntnis einen Hubschrauberpiloten richtig in der Berufsunfähigkeits­versicherung zu versichern.
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Ihr Fachmann für die Absicherung von Hubschrauberpiloten

Telefon

Selbstverständlich beantworten wir weitere Fragen hierzu auch gerne telefonisch.
Gern geben wir Ihnen weitere Informationen.
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37

Kunden­zufriedenheit

Wir betreuen Sie sowohl vor, als auch nach einem Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung. Zufriedene Kunden sind unser Anliegen Nummer eins.
Auch im Schadenfall helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Spezialist für fliegendes Personal

Seit mehr als 30 Jahren sind wir im Bereich der Berufsunfähigkeits­versicherung tätig.
Die Absicherung von Hubschrauber­piloten und Verkehrspiloten ist unser Schwerpunkt. Die BU-Versicherung für Piloten ist unser tägliches Geschäft. Diese wichtige Absicherung gehört ausschließlich in die Hände eines Spezialisten, der in diesem Bereich zu Hause ist.
Wir sind Ihr Experte für die Versicherung von Hubschrauber­piloten.

Wir sind Ihr Partner

Als Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten sind wir Ihr erster Ansprechpartner.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Absicherung von Piloten sid wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
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Ihr Experte für die Pilotenversicherung