Was ist in der BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten versichert?
Eine Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Berufsklausel für Helikopterpiloten. Diese Berufsklausel wird als Fluguntauglichkeitsklausel bezeichnet.
Diese Loss-of-Licence Versicherungen werden für Hubschrauberpiloten allerdings nur als Summenversicherung mit gefährlichen Ausschlüssen und Klauseln angeboten.
Diese LoL-Versicherungen sind aufgrund der in den Bedingungen enthaltenen Ausschlüsse und Klauseln für Hubschrauberpiloten nicht geeignet!
Die alternative Absicherung für einen Helikopterpiloten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Allerdings sind die meisten BU-Versicherungen für Hubschrauberpiloten nicht ausreichend.
Ein Hubschrauberpilot muss bei der BU-Versicherung auf wesentliche Punkte achten, damit er die richtige Absicherung erhält
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Nur mit einer BU-Versicherung, die den Beruf des Hubschrauberpiloten explizit versichert und die sowohl auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet, ist ein Helikopterpilot gut und richtig versichert!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ein Hubschrauberpilot abschließt, darf keinerlei Verweisungsmöglichkeit des Versicherers enthalten!
Nur, wenn eine BU-Versicherung diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Hubschrauberpilot richtig und optimal versichert!
Wann die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten zahlt
Wie bereits oben erwähnt, ist es am wichtigsten für den Hubschrauberpiloten, dass die BU-Versicherung auf jegliche Verweisungsmöglichkeit verzichtet.
Außerdem muss ausdrücklich der Beruf Hubschrauberpilot versichert sein.
Der Prognosezeitraum darf nicht mehr als sechs Monate betragen und die BU-Versicherung muss rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit zahlen.
Sollte die fliegerische Tätigkeit ein prägendes Merkmal des Berufs sein, ist der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen versichert.
Regelmäßig ist die fliegerische Tätigkeit das prägende Merkmal des Berufsbildes Hubschrauberpilot.
Unter diesen Voraussetzungen zahlt die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten auch bei einem Verlust der Lizenz durch den Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen, da der Beruf nicht mehr zu mehr als 50% ausgeübt werden kann.
Unsere BU-Versicherung kann also durchaus als eine gute Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten betrachtet werden, zumal es keine echten LoL-Versicherungen für Helikopterpiloten gibt, die ohne gefährliche Ausschlüsse und Klauseln angeboten wird.
Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten, Verkehrspiloten und Flugschüler spezialisiert.
Wir kennen den Markt und die Angebote, sowie die Fallstricke, die sich eventuell in bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden BU-Versicherungen für Hubschrauberpiloten verstecken.
Als Spezialist für die BU-Versicherung von Hubschrauberpiloten sind Sie bei uns in besten Händen!
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In der Regel zahlt eine eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder nicht mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall nicht mehr zu mehr als 50% ausgeübt werden kann.
Wird ein anderer Beruf tatsächlich, also konkret, ausgeübt, der aufgrund der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten möglich ist, stellt der Versicherer die Leistung ein. Dies nennt man die konkrete Verweisung.
Unsere BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten verzichtet sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung. Somit wird die Leistung auch dann nicht eingestellt, wenn tatsächlich ein anderer Beruf ausgeübt wird.
Ein Hubschrauberpilot, der fluguntauglich geworden ist, könnte beispielsweise noch als Fluglehrer Theorie unterrichten. Dies wäre ein Fall, in dem eine "normale" BU-Versicherung die konkrete Verweisung ziehen könnte.
Wird jedoch, wie bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten, auf die konkrete Verweisung verzichtet, kann der versicherte Helikopterpilot jede andere Tätigkeit ausüben und unbegrenzt im neuen Beruf verdienen, ohne dass die Leistung der BU-Versicherung eingestellt wird.
Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass er weiterhin in seinem ursprünglichen Beruf Hubschrauberpilot weiterhin berufsunfähig ist.
Dies ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal unserer BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten!.
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Ein Hubschrauberpilot erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann.
Hierbei wird geprüft, ob die fliegerische Tätigkeit ein prägendes Merkmal des Berufs darstellt. Dies ist bei Hubschrauberpiloten regelmäßig der Fall.
Gesundheitliche Probleme, sei es durch eine Krankheit, psychische Probleme oder einen Unfall, können schnell dazu führen, dass der Hubschrauberpilot berufsunfähig wird, weil er seine Lizenz nicht wieder erteilt bekommt. Nur mit einer guten BU-Versicherung, die auch psychische Gesundheitsschäden mitversichert, hat ein Helikopterpilot eine ausreichende und passende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Ihre Fragen rund um die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten für Sie da.
Rufen Sie uns einfach an!
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37
Bereits seit vielen Jahren ist die berufliche Absicherung von Hubschrauberpiloten, Verkehrsflugzeugführern und Flugschülern unser Hauptbetätigungsfeld.
Wir kennen die Fallstricke der Angebote und die Feinheiten der Bedingungen.
Die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten ist eine komplizierte Materie, mit der sich nicht jeder Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler auskennt. Durch unsere entsprechend tiefe Kenntnis dieses schwierigen Bereichs sind wir in der Lage, Ihnen die Absicherung anzubieten, die Sie richtig und umfassend schützt.
Wir betrachten unsere Kunden als Partner. Vor und nach dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung sind wir für Sie da.
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