Versichern Sie sich als Helikopter­pilot - aber richtig!

Hubschrauberpilot Versicherung, BU-Versicherung, Loss of License Versicherung, Flugdienstuntauglichkeit, Cockpit

Die Berufsunfähigkeits­versicherung gehört nach Meinung von Verbraucherschützern zu den wichtigsten und existentiellsten Absicherungen überhaupt.
Ein Hubschrauber­pilot sollte bei der Wahl seiner BU-Versicherung allerdings besonders auf die Bedingungen achten, die dieser Versicherung zugrunde liegen. Als Hubschrauber­pilot muss darauf geachtet werden, dass explizit der Beruf Hubschrauberpilot versichert ist.
Die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten sollte möglichst keine Ausschlüsse enthalten, die sich als Fallstricke entpuppen.

Nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften versichern Hubschrauber­piloten überhaupt in der BU-Versicherung.
Viele dieser Anbieter haben jedoch Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen, die sich für den Hubschrauber­piloten im Leistungsfall als nachteilig erweisen können.
Hier ist zum Beispiel zu nennen, dass nicht auf die konkrete Verweisung verzichtet wird.
Weitere gefährliche Ausschlüsse sind, dass psychische Erkrankungen nicht versichert sind.
In unserer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten sind keine gefährlichen Ausschlüsse enthalten.

Als Hubschrauber­pilot müssen Sie darauf achten, dass ausdrücklich Ihr Beruf Hubschrauber­pilot versichert ist.
Ebenso wichtig ist, dass auf die abstrakte und die konkrete Verweisung verzichtet wird.
Auch, wenn nicht ausdrücklich der Verlust der Tauglichkeitsklasse versichert ist, muss sicher­gestellt sein, dass die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten bei einem Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen leistet.
Sogenannte Loss-of-Licence Versicherungen, die oftmals als die optimale Absicherung verkauft werden, genügen den Anforderungen an eine gute Absicherung nicht.

Loss of License Versicherung, Hubschrauberpilot

Ist die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten eine Loss-of-License Versicherung?
Die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten versichert das Berufsbild Hubschrauber­pilot.
Sofern die fliegerische Tätigkeit ein hierbei ein prägendes Merkmal des Berufs darstellt, ist der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen versichert.
Insofern steht die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten einer Loss-of-Licence Versicherung bezüglich der Absicherung nicht nach und kann als vollwertige LoL-Versicherung betrachtet werden.

Der Beruf muss eindeutig definiert sein

Wie die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten den Leistungsfall prüft

Verliert ein Hubschrauber­pilot aus gesundheitlichen Gründen seine Tauglichkeitsklasse und wird dadurch fluguntauglich, prüft der Versicherer, ob ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
Diese Prüfung umfasst zunächst das zum Zeitpunkt des Eintritts der BU konkret ausgeübte Berufsbild.
Hierbei wird der Beruf in seiner Gänze betrachtet.

Bei der Betrachtung des Berufsbildes in Gänze wird auch geprüft, ob eine Teiltätigkeit des konkreten Berufsbildes Hubschrauber­pilot ein prägendes Merkmal des Berufs darstellt.
Ein prägendes Merkmal eines Berufs ist eine Tätigkeit, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Beruf in seiner Gänze zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit hat.

Bei einem Hubschrauber­piloten ist davon auszugehen, dass die fliegerische Tätigkeit ein prägendes Merkmal des Berufs darstellt, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Beruf in seiner Gänze hat.
Wenn dieses prägende Merkmal des Berufs (hier: die fliegerische Tätigkeit), gesundheitsbedingt so weit beeinflusst wird, dass hierdurch der Beruf Hubschrauberpilot in seiner Gesamtheit nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden kann, muss der Versicherer allein aufgrund des Wegfalls dieser prägenden Tätigkeit die versicherte Leistung aus der Berufsunfähigkeits­versicherung erbringen.

Der Versicherer kann sich in diesem Fall nicht auf andere Teilbereiche des Berufs stützen.

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Worauf ein Hubschrauber­pilot bei der BU-Versicherung achten muss

Ein besonders wichtiger Punkt auf den ein Hubschrauber­pilot bei seiner Berufsunfähigkeits­versicherung achten muss, ist der Verzicht auf die Verweisung.

Hierbei muss der Hubschrauber­pilot darauf achten, dass nicht nur auf die abstrakte Verweisung, sondern auch auf die konkrete Verweisung verzichtet wird.
Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer den versicherten Hubschrauber­piloten im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen kann, den er theoretisch aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.
Der Versicherer müsste in diesem Fall keine Leistung erbringen.
Die konkrete Verweisung bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der versicherten Rente einstellt, wenn der versicherte Hubschrauber­pilot tatsächlich, also konkret, einen anderen Beruf ausübt.
Kaum eine Versicherungsgesellschaft verzichtet überhaupt auf die konkrete Verweisung.
Unsere Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten verzichtet auch auf die konkrete Verweisung und ist damit ein TOP-Schutz für Hubschrauber­piloten!

Unsere BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten verzichtet sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung. Damit ist der versicherte Hubschrauber­pilot auf der sicheren Seite!

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Ein Hubschrauber­pilot sollte auch darauf achten, dass es keine ungünstigen Klauseln und nachteiligen Ausschlüsse in der BU-Versicherung gibt.

Bei nahezu allen Berufsunfähigkeits­versicherungen, die als Loss-of-Licence Versicherungen verkauft werden, sind psychische Erkrankungen ausgeschlossen.

Da psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit von Hubschrauber­piloten sind, kann ein Ausschluss psychischer Erkrankungen schnell zu einem bösen Erwachen im Leistungsfall führen, wenn der Versicherer daraufhin eine Zahlung der Leistung ablehnt.

Besonders sogenannte Loss-of-Licence Versicherungen, die als Summenversicherung angeboten werden, enthalten oftmals gefährliche Ausschlüsse und unvorteilhafte Klauseln für den versicherten Hubschrauber­piloten.
Unsere BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten enthält keine gefährlichen und nachteiligen Klauseln für den versicherten Helikopter­piloten!

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In der BU-Versicherung sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie als Hubschrauber­pilot.
Hunderte Kunden setzen ihr Vertrauen in uns als Versicherungspartner.

Erfahrung

Die BU-Versicherung ist eins unserer Haupttätigkeits­felder.
In der Absicherung von Hubschrauber­piloten und fliegendem Personal haben wir langjährige Erfahrung.

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