Worauf ein Hubschrauber­pilot bei der BU-Versicherung achten muss!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten

Ein Helikopter­pilot braucht eine Berufsunfähigkeits­versicherung, die ihn in seinem Beruf richtig absichert!

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten wird oft auch als Summenversicherung, die eine einmalige Summe bei Berufsunfähigkeit auszahlt, verkauft. Diese Summenversicherungen werden auch unter dem Namen Loss of Licence Versicherung (LoL Versicherung) vertrieben.
Diese sogenannten Loss-of-Licence Versicherungen enthalten oftmals gefährliche Ausschlüsse und Einschränkungen, die es dem Versicherer ermöglichen, die Zahlung der Leistung zu verweigern.
Aus diesen Gründen können wir diese LoL-Versicherungen für Hubschrauber­piloten nicht empfehlen.
Möchte ein Hubschrauber­pilot sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit absichern, wird er sehr schnell feststellen, dass es nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften gibt, die den Beruf Helikopter­pilot überhaupt versichern
.
Viele Versicherer scheuen das Risiko zu zeichnen, weil der Beruf des Hubschrauberpiloten mit hohen gesundheitlichen Anforderungen verknüpft ist.

Im Folgenden wird betrachtet, wie Sie sich als Hubschrauber­pilot richtig und passend gegen eine Berufsunfähigkeit versichern können.

Die richtige BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

Die Absicherung des Berufs Hubschrauber­pilot stellt sich als wesentlich schwieriger dar, als es bei anderen Berufen der Fall ist

Als Hubschrauber­pilot sieht man sich der Schwierigkeit gegenübergestellt, dass es mehr als schwierig ist, eine passende BU-Versicherung zu finden, die diesen Beruf so absichert, dass eine optimale Absicherung gegeben ist.
Schwierigkeiten, die sich bei der BU-Versicherung von Hubschrauber­piloten ergeben.
Zunächst einmal gilt es, einen Versicherer zu finden, der Hubschrauberpiloten überhaupt in der Berufsunfähigkeits­versicherung absichert, zu finden.
Ist diese Hürde gemeistert, ist es unabdingbar, die Versicherungs­bedingungen genau zu betrachten.
In den Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung verbergen sich oftmals für den Hubschrauber­piloten gefährliche Fallstricke und Ausschlüsse im Versicherungsschutz.

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BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten
Worauf der Helikopter­pilot achten muss

Endalter:
Als Hubschrauber­pilot arbeitet man meist bis zum gesetzlichen Rentenalter. Oft ist im Arbeitsvertrag jedoch auch ein früheres Ruhestandsalter von 60 oder 65 Jahren vereinbart.
Viele Versicherungsgesellschaften versichern Hubschrauber­piloten jedoch nur bis zu einem Endalter von maximal 55 Jahren.
Eine gute Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauberpiloten sollte den Versicherten mindestens bis zum Endalter 60 versichern.

Gefahr der Verweisung:
In der Berufsunfähigkeits­versicherung werden zwei Arten der Verweisung unterschieden.
Es gibt die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung.
Abstrakte Verweisung:
Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Möglichkeit des Berufsunfähigkeits­versicherers einen versicherten Hubschrauber­piloten auf eine andere Tätig zu verweisen, die er theoretisch ausüben könnte und somit die Zahlung einer Leistung zu verweigern.
Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen verzichten jedoch auf die abstrakte Verweisung.
Konkrete Verweisung:
Die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung aus der Berufsunfähigkeits­versicherung einstellt, wenn der versicherte Hubschrauber­pilot konkret, also tatsächlich, eine andere berufliche Tätigkeit ausübt.
Auf die konkrete Verweisung verzichten nur äußerst wenige Berufsunfähigkeitsversicherer!

Risiko - dauernde Berufsunfähigkeit:
Eine weitere gefährliche Formulierung in den Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung, die Hubschrauber­piloten oftmals angeboten werden, lautet, dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen muss, um eine Leistung aus der Versicherung zu erhalten.
Hierzu muss erklärt werden, was dauerhafte Berufsunfähigkeit bedeutet.
In den Versicherungsbedingungen heißt es oftmals: "Es muss eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen, die ärztlich bestätigt sein muss."
Die Rechtsprechung versteht unter einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, eine Berufsunfähigkeit, die mindestens DREI Jahre bestehen muss.
Dies bedeutet, dass ein Arzt eine Prognose für die nächsten drei Jahre stellen muss, damit eine Leistung zur Auszahlung kommt. Da der medizinische Fortschritt sich jedoch immer weiter und schneller entwickelt, könnte es schwer werden, einen Arzt zu finden, der über einen solch langen Zeitraum eine Prognose in die Zukunft stellt.

Gefahr: Risikoausschluss Psyche
Ein weiterer Ausschluss, den man oft in den Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten findet, ist, dass psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Dieser Ausschluss kann für den versicherten Hubschrauber­piloten verheerend sein, denn psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.

Gefahr: Rückforderung bereits gezahlter Versicherungsleistungen
Eine besonders gefährliche Formulierung in den Bedingungen einer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten ist, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Versicherer bereits gezahlte Leistungen zurückfordern kann! Sehen Sie hierzu unsere Hinweise für Hubschrauber­piloten.
Bei dieser BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten behält sich der Versicherer vor, die bereits gezahlte Versicherungsleistung zurückzufordern, wenn der versicherte Hubschrauber­pilot innerhalb von fünf Jahren wieder flugtauglich wird und das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Dies ist nicht nur eine äußerst gefährliche Klausel, sondern kann den versicherten Hubschrauber­piloten im Ernstfall ins finanzielle Desaster führen.

Wie sieht die optimale BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten aus?

Die oben­genannten Fallstricke und Ausschlüsse dürfen nicht in der BU-Versicherung enthalten sein!

In einer guten BU-Versicherung für Helikopter­piloten sind:

  • psychische Erkrankungen mitversichert!
  • der Prognosezeitraum auf sechs Monate begrenzt und nicht dauerhaft
  • keine Möglichkeit einer Rückforderung bereits gezahlter Versicherungs­leistungen enthalten
  • ein Endalter von 60 Jahren möglich
  • jegliche Möglichkeiten einer Verweisung auf einen anderen Beruf ausgeschlossen
  • der Beruf Hubschrauber­pilot eindeutig versichert

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten erfüllt alle obigen Punkte.

Fazit zur Berufsunfähigkeit­sversicherung Hubschrauber­pilot

Ausschließlich eine gute BU-Versicherung ohne gefährliche Ausschlüsse oder risikoreiche Klauseln sichert den Hubschrauber­piloten so ab, dass er eine echte Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit hat.
Verlassen Sie sich nicht auf Ihren Versicherungsvermittler, wenn dieser nicht die ausreichende Erfahrung und Expertise im Bereich BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten hat.
Fragen Sie Ihren Vermittler, wie viele Piloten er bereits in diesem Bereich versichert hat und kommen Sie zu uns als Ihrem Spezialisten für die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten

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Erfahrung

Seit mehr als 30 Jahren sind wir im Bereich BU-Versicherung und in der Absicherung von Piloten und Hubschrauber­piloten tätig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopter­piloten und die Loss of Licence Versicherung für Piloten und Flugzeugführer sind nicht nur unsere Berufung, sondern auch unsere Berufung.

Spezialisten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten ist kein einfaches Thema. Versicherungsvermittler beraten dieses Thema oft falsch. Ein Hubschrauber­pilot, der berufsunfähig wird, ist dann nicht nur falsch beraten, sondern bekommt oftmals auch keine BU-Rente.
Diese wichtige Absicherung gehört ausschließlich in die Hände eines Experten.

Partnerschaft

Wir sind Ihr Partner bei der BU-Versicherung. Sowohl vor als auch nach dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung für Helikopter­piloten sind wir für Sie da. Bei uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt.
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