Helikopter­piloten Versicherung

Ansprüche eines Hubschrauberpiloten bei Fluguntauglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat

Gesetzliche Renten­versicherung - die Leistungen bei Berufs­unfähigkeit

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Jeder kann berufsunfähig werden!
Welche Leistung zahlt die gesetzliche Rentenversicherung

Jeder kann berufsunfähig werden. Berufsunfähigkeit ist nicht altersgebunden. Eine Berufsunfähigkeit kann sowohl jüngere als auch ältere Menschen treffen.
Normalerweise wird ein Helikopterpilot jedoch nicht als berufsunfähig klassifiziert, sondern als fluguntauglich.
Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn das Medical nicht bestanden wird und die Tauglichkeitsklasse 1 nicht erneut erteilt wird.

Sollte das medizinische Gutachten ergeben, dass die Tauglichkeitsklasse 1 für Hubschrauber­piloten nicht mehr erteilt werden kann, bedeutet dies, dass der Helikopter­pilot nicht mehr befugt ist, Luftfahrzeuge zu steuern, für die diese Tauglichkeitsklasse erforderlich ist. Die Karriere als Hubschrauberführer ist somit in der Regel beendet.
Nachfolgend wird erklärt, welche Leistungen ein fluguntauglicher Hubschrauber­pilot von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann.

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Ein Hubschrauber­pilot hat bei Fluguntauglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel keine Ansprüche

Lediglich Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Alle nach diesem Datum Geborenen haben nur Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine zweistufige Rente. Sie wird unterteilt in die halbe und die volle Erwerbs­minderungs­rente.
Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte noch in der Lage ist, einer theoretisch möglichen Tätigkeit täglich zwischen drei und sechs Stunden nachzugehen. Die volle Erwerbsminderungsrente wird an diejenigen ausgezahlt, die nicht mehr in der Lage sind, einer theoretisch möglichen Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.


Es gibt jedoch weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Erste Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegen muss.
Als zweite Voraussetzung müssen innerhalb der letzten fünf Jahre müssen mindestens 36 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Die dritte Voraussetzung ist, dass die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein muss.

Gemäß § 43 Sozialgesetzbuch IV Abs. 3 wird nicht als erwerbsgemindert eingestuft, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Aus den oben genannten Voraussetzungen ergibt sich, dass ein Hubschrauber­pilot bei Fluguntauglichkeit in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, da er noch irgendeine andere Tätigkeit theoretisch ausüben könnte.

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Lizenzverlust und Berufsun­fähigkeit

Als Hubschrauber­pilot und fluguntauglich und dann?

Die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente machen deutlich, dass ein Hubschrauber­pilot normalerweise keinen Anspruch darauf hat. Stattdessen kann nur eine private BU-Versicherung vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen.
Eine solche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist daher von entscheidender Bedeutung und stellt eine existenzielle Absicherung für Helikopter­piloten dar. Ohne eine BU-Versicherung steht ein Hubschrauber­pilot im Falle eines Lizenzverlustes ohne Einkommen und finanzielle Sicherheit da.

Angebot BU-Versicherung für Hubschrauber­pilot

Wie sich als Hubschrauber­pilot richtig gegen Berufsun­fähigkeit versichern

Wenn ein Helikopter­pilot die Tauglichkeitsklasse 1 verliert, weil er das versagt bekommt, ist das für ihn in der Regel das Ende seiner Karriere als Hubschrauber­pilot.
Das Einkommen bricht weg, während die Lebenshaltungskosten weiterhin bestehen bleiben.
Dadurch kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung kann den Hubschrauber­piloten zwar nicht vor dem Risiko des Lizenzverlustes schützen, jedoch erheblich dazu beitragen, das finanzielle Risiko des Einkommensverlustes zu mindern. Auf diese Weise kann zumindest der Lebensstandard erhalten bleiben und die finanziellen Verluste werden abgemildert.
Die BU-Versicherung stellt die einzige Möglichkeit dar, sich als Hubschrauber­pilot gegen den Verdienstausfall bei Fluguntauglichkeit bzw. Berufsunfähigkeit abzusichern.

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Ausschließlich eine Berufsunfähigkeits­versicherung schützt einen Hubschrauber­piloten vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung verzichtet wird.
Sehr wichtig ist ebenfalls, dass die BU-Versicherung im Zweifelsfall auch dann leistet, wenn der Hubschrauber­pilot fluguntauglich wird. Sie erfüllt dann die Leistungsvoraussetzungen einer LoL-Versicherung, auch wenn nicht ausdrücklich der Verlust der Tauglichkeitsklasse versichert ist.

Sie sollten sich als Hubschrauber­pilot nicht auf Angebote sogenannter Loss-of-Licence Versicherungen einlassen

Die am Markt angebotenen Loss-of-Licence Versicherungen sind nahezu alle nur als Summenversicherung abschließbar.
Der Versicherungsschutz dieser LoL-Versicherungen ist durch darin enthaltene Ausschlüsse lückenhaft und somit keine geeignete und optimale Absicherung für Sie als Hubschrauber­pilot.
Eine gute Berufsunfähigkeits­versicherung versichert hingegen Ihren Beruf "Hubschrauberpilot" ohne Ausschlüsse und prüft zudem, wie der Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgestaltet war. Kann der Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden, zahlt die BU-Versicherung die versicherte Rente.
Weiterhin muss sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfung auf jegliche Verweisung auf einen anderen Beruf verzichtet werden. Dies bedeutet, dass die BU-Versicherung die versicherte Rente weiterzahlt, auch wenn ein anderer Beruf als der des Hubschrauber­piloten tatsächlich ausgeübt wird. Die Rente wird so lange weitergezahlt, bis keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt und der Beruf Hubschrauber­pilot wieder ausgeübt werden kann.

Das Risiko Berufsunfähigkeit so früh wie möglich versichern

BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

Berufsunfähig­keits­versicherung für Helikopter­pilot

Es ist ratsam, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.
Im Idealfall sollte der Hubschrauber­pilot die Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits mit Antritt der ersten Arbeitsstelle antreten.
Je früher der Hubschrauber­pilot seine BU-Versicherung abschließt, desto günstiger ist sie.
Da ein Hubschrauber­pilot, wie vorher erwähnt, kaum eine Chance hat, eine Rente aus der gesetzlichen Erwerbsminderung zu erhalten, benötigt er unbedingt eine private BU-Versicherung.

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BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

Der Begriff der Berufsunfähigkeit sollte für Hubschrauberpiloten klar definiert sein:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der versicherte Hubschrauber­pilot voraussichtlich für mindestens sechs Monate berufsunfähig ist oder bereits für sechs Monate berufsunfähig war.
Auf jegliche Verweisung auf einen anderen Beruf wird verzichtet.

Beispiele für den Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 mit der Folge Fluguntauglichkeit für den betroffenen Hubschrauber­piloten: - Nachlassen der Sehkraft
- Unfall mit bleibender Beeinträchtigung der Hand
- Tinnitus
- Bluthochdruck
- Schwindelanfälle

Die Bedrohung berufsunfähig zu werden, ist für Hubschrauberpiloten deutlich größer als für die meisten anderen Berufe.
Die hohen Anforderungen, die an das Bestehen des Medicals geknüpft sind, erhöhen das Risiko für einen Hubschrauberpiloten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen berufsunfähig zu werden, erheblich. Wenn ein Hubschrauberpilot berufsunfähig wird, bedeutet dies oft das Ende seiner Karriere und eine Neuorientierung in seiner weiteren Berufsplanung.

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten erfordert viel Erfahrung und Kenntnisse der Materie. Ihre BU-Versicherung gehört in die Hände eines erfahrenen Experten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der BU-Versicherung für Helikopter­piloten und Verkehrsflugzeugführern sind wir die perfekten Ansprechpartner für Ihre Pilotenversicherung.

Fachmann

Ihre BU-Versicherung gehört in Hände eines erfahrenen Fachmanns. Gerade bei der wichtigen und existentiellen Absicherung von Piloten für den Fall einer Berufsunfähigkeit können von unerfahrenen Versicherungsvertretern oder Versicherungsmakler leicht Fehler gemacht werden.
Diese wichtige Versicherung für Piloten sollten Sie nur einem Spezialisten anvertrauen.

Wir sind für Sie da

Wir freuen uns, Sie als Kunden sowohl vor als auch nach dem Abschluss Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung zu betreuen zu dürfen und für Sie da zu sein.
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