Loss of Licence Versicherung für Piloten
Die LoL-Versicherung als Summenversicherung

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Die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung
Bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeits­versicherung wird ein Hubschrauber­pilot früher oder später auf die sogenannte Lizenzverlustversicherung (Loss-of-Licence Versicherung) stoßen. Diese Versicherung dient als Absicherung für den Fall, dass ein Hubschrauber­pilot seine Lizenz verliert und somit berufsunfähig und fluguntauglich wird. Hierbei unterscheidet man zwei Varianten dieser Versicherung.

Eine Variante der Lizenzverlust­versicherung ist die Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer speziellen Klausel für die Fluguntauglichkeit von Piloten, die eine monatliche Rente bei Fluguntauglichkeit zahlt. Diese Variante wird jedoch leider nur Verkehrspiloten von Tragflächenflugzeugen angeboten. Die andere Variante ist eine Fluguntauglichkeits­versicherung als Summenversicherung. Hier soll die Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauber­piloten als Summenversicherung betrachtet werden.

Loss of License Versicherung als Summenversicherung

Analyse des Versicherungsmarktes für die Absicherung des Berufs Hubschrauber­pilot

Die Berechnung der Lizenzverlust­versicherung als Summenversicherung unterscheidet sich deutlich von der Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer versicherten monatlichen Rente im Leistungsfall.
Die LoL-Versicherung als Summenversicherung wird nach den Grundsätzen der Schadenversicherung kalkuliert, während die Loss-of-Licence Versicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung nach den Prinzipien der Lebensversicherung berechnet wird.
Dadurch ergeben sich erhebliche Unterschiede nicht nur in den versicherten Leistungen, sondern auch in den Prämien.
Im Folgenden wird die Summenversicherung für Hubschrauber­piloten im Falle des Lizenzverlusts betrachtet.

Die meisten Versicherungsangebote weisen Lücken und Ausschlüsse auf, die im Ernstfall zu schwerwiegenden Problemen führen können.

Eine Untersuchung des deutschen Versicherungsmarktes für Berufsunfähigkeits­versicherungen zeigt schnell, dass viele Anbieter keine Absicherung für den Beruf des Hubschrauber­piloten gegen Berufsunfähigkeit oder den Verlust der Tauglichkeitsklasse bieten.
Diese Anbieter sind daher für Hubschrauber­piloten keine Option.

Einige andere Versicherungs­gesellschaften bieten zwar Berufsunfähigkeits­versicherungen für Hubschrauber­piloten an, aber in diesen Policen wird oft nur auf eine abstrakte Verweisung verzichtet, nicht jedoch auf eine konkrete Verweisung.
Diese Angebote sind ebenfalls ungeeignet, den Beruf des Hubschrauberpiloten entsprechend abzusichern.

Loss of Licence Summenversicherung oder klassische BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten?
Was ist besser?

Eine Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung sichert den Hubschrauber­piloten nicht umfassend ab!

In diesem Abschnitt werfen wir einen Blick auf die angebotenen Loss-of-Licence Versicherungen, die oft als die ideale Lösung für Hubschrauber­piloten angepriesen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ausschließlich um Summenversicherungen handelt, die im Leistungsfall mit Leistungsausschlüssen verbunden sind.

Wir untersuchen oft angebotene Loss-of-Licence Versicherungen, die als ideale Absicherung für Hubschrauber­piloten verkauft werden.
Wir betrachten die Bedingungen eines schweizerischen und österreichischen Anbieters, die die Berufsunfähigkeits­versicherungen auch für Hubschrauber­piloten als sogenannte Loss-of-Licence Versicherungen anbieten.

Die beiden hier untersuchten LoL-Versicherungen sind ausschließlich Summenversicherungen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit keine monatliche Rente auszahlen.

Betrachten wir zunächst die Bedingungen des österreichischen Anbieters der Loss-of-Licence Summenversicherung für Hubschrauber­piloten:

In den vorliegenden Bestimmungen wird Berufsunfähigkeit wie folgt festgelegt:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen zur Erlangung der vom Versicherten benötigten ärztlichen Atteste nicht mehr erfüllt werden, mit der Folge, dass der Versicherte fluguntauglich ist.

Es ist bedingungsgemäß vorgesehen, dass der Verlust der Lizenz aus gesundheitlichen Gründen versichert ist, was grundsätzlich eine solide Absicherung für den Hubschrauber­piloten darstellt.

Es besteht hier die Möglichkeit, den permanenten und zusätzlich den temporären Verlust der Lizenz zu versichern.

In den Bedingungen wird permanenter Lizenzverlust wie folgt definiert:
"Sollte der Versicherte (Hubschrauber­pilot) während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit dauerhaft berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die in der Anlage angeführte Pauschalleistung und bei Erkrankungen laut Anlage 2 (Psychische und Verhaltensstörungen, bei denen die Pauschalleistung mit 20% der Pauschalsumme beziehungsweise die temporäre Leistung mit 12 Monaten Leistungsdauer begrenzt (maximiert) ist 20% der Pauschalleistung, sofern die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."

Zunächst klingt diese Definition der Berufsunfähigkeit plausibel und gut.
Allerdings muss man hier ein wenig tiefer in die Materie einsteigen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff dauerhaft?

Als dauerhaft wird nach der Rechtsprechung ein Zeitraum von mindestens DREI Jahren angesehen.
Dies bedeutet, dass ein Arzt bestätigen muss, dass die Fluguntauglichkeit des Hubschrauber­piloten voraussichtlich mindestens drei Jahre dauern wird.
In der Praxis dürfte dies schwierig sein, da ein Fortschritt der medizinischen Entwicklung eine Verbesserung der Erkrankung mit sich bringen könnte, die dazu führen könnte, dass die Lizenz wiedererlangt wird und damit die Leistung nicht gezahlt wird.

Wird auch der temporäre Lizenzverlust mitversichert, ist dieser so definiert:
"Sollte der Versicherte (Hubschrauber­pilot) während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit für einen längeren Zeitraum als die Wartezeit (Anmerkung: Wartezeit beträgt 45 Tage) berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen temporären Leistungen, d.h. 2% der Pauschalsumme für einen Zeitraum von maximal 50 Monaten, bei vorübergehender Berufsunfähigkeit für jeden vollständigen Monat (sowie entsprechend anteilsmäßig für jeden unvollständigen Monat) der Berufsunfähigkeit des Versicherten während des Unterstützungszeitraums, sofern die vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."

Vorsicht: Der Versicherer kann bereits gezahlte Leistungen von dem versicherten Hubschrauber­piloten zurückfordern!

In den Versicherungsbedingungen heißt es:
"Die Auszahlung der Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass der Versicherte (Hubschrauber­pilot) bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die Flugdiensttauglichkeit wieder erlangt.
Sollte die Flugtauglichkeit wieder erlangt werden, ist unverzüglich der Versicherer zu informieren und die erhaltene Leistung an den Versicherer zurückzuzahlen, sofern die Auszahlung der Versicherungsleistung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Eine etwaige Entreicherung kann dem Versicherer nicht entgegengehalten werden."

Was bedeutet dies konkret für den versicherten Helikopter­piloten?

Dies lässt sich am besten anhand eines Fallbeispiels verdeutlichen.
Angenommen, Sie haben als Hubschrauberpilot eine Loss-of-Licence Versicherung bei diesem Anbieter mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen und sind nun 40 Jahre alt.
Sie fühlen sich gut abgesichert.
Dann tritt jedoch der Versicherungsfall ein:
Aufgrund einer Krankheit bestehen Sie Ihr Medical nicht mehr, und Ihnen wird die Lizenz nicht erneut erteilt.
Ärztlicherseits wird Ihnen eine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit bestätigt, was die Voraussetzungen für die Auszahlung der Pauschalleistung erfüllt.
Der Versicherer erkennt den Leistungsfall an und zahlt Ihnen die Versicherungssumme von 200.000 Euro aus.
Da Ihr Einkommen als Hubschrauberpilot aufgrund Ihrer Fluguntauglichkeit weggefallen ist, benötigen Sie diese Versicherungsleistung, um Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Logischerweise verwenden Sie das Geld, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
Nachdem Sie innerhalb von vier Jahren bereits 160.000 Euro der Versicherungsleistung verbraucht haben, verbessert sich Ihr Gesundheitszustand so weit, dass Ihre Krankheit geheilt ist und Sie wieder flugtauglich sind.
Doch nun folgt das böse Erwachen:
Der Versicherer fordert die bereits gezahlten 200.000 Euro zurück!
Gemäß den Bedingungen sind Sie verpflichtet, die bereits gezahlte Versicherungssumme zurückzuzahlen.

Falls Sie bereits einen Großteil des Geldes ausgegeben haben und keine großen Ersparnisse haben, müssen Sie die Rückzahlungssumme finanzieren.

Die Möglichkeit der Rückforderung bereits gezahlter Versicherungs­leistungen stellt unseres Erachtens eine gefährliche Klausel dar, die diese Loss-of-Licence Versicherung nicht empfehlenswert macht.

Angebot BU-Versicherung Versicherung für Hubschrauberpilot kostenlos anfordern

Im nächsten Teil schauen wir uns eine oft vermittelte Loss-of-Licence Versicherung eines schweizerischen Assekuradeurs an.

Auch hier können sowohl die dauerhafte, als auch die vorübergehende Berufsunfähigkeit versichert werden.

In dieser Versicherung wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert:

"Volle Berufsunfähigkeit / Loss of Licence: Dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden."

Hier müssen die Begriffe "auf Dauer" und "vollständig außerstande" genauer betrachtet werden.

Wie bereits vorher erwähnt, ist nach der geltenden Rechtsprechung der Begriff "dauerhaft" ein Zeitraum von mindestens DREI Jahren.
Ein Arzt muss dem versicherten Hubschrauber­piloten also bestätigen, dass die Dauer der Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre andauern wird. Aus oben erwähnten Gründen wird dies für einen Arzt schwierig sein.

Auch der Begriff vollständig außerstande muss genauer betrachtet werden.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang das Wort "vollständig"?
Hat der Versicherer das Recht, die Zahlung zu verweigern, wenn noch Teilbereiche des Berufes zumindest teilweise theoretisch ausgeübt werden könnten?

Ausschlüsse in dieser Loss-of-Licence Versicherung:
Die folgenden Tatsachen und Ereignisse sind nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt:

  • Psychische Erkrankungen wie Psychosen, Psychoneurosen, psychogene Reaktionen oder funktionelle Störungen psychischen Ursprungs gemäß der Klassifikation der Krankheiten nach ICD, es sei denn, sie wurden durch einen unter diesem Versicherungsvertrag versicherten Unfall oder eine versicherte Krankheit verursacht.
  • Terroristische Handlungen mit nuklearen, biologischen und chemischen Waffen.
  • Kernspaltung oder radioaktive Strahlung, es sei denn, sie sind medizinisch verordnet.
  • Drogenabhängigkeit, übermäßige Einnahme von nicht verschriebenen Medikamenten oder Nichtbefolgung ärztlicher Verschreibungen.
  • Alkoholismus, offensichtliche Trunkenheit oder ein Blutalkoholspiegel, der zum Zeitpunkt des Unfalls über 1,1‰ lag.
  • Fahren oder Fliegen jedes Fahrzeugs (einschließlich Luftfahrzeuge) ohne den entsprechenden Fähigkeitsausweis, Führerschein oder das entsprechende Zeugnis.
  • Krieg, unabhängig davon, ob dieser erklärt wurde oder nicht, Kampfhandlungen oder jede Bürgerkriegs- oder Kriegsaktion.
  • Selbstmord oder Selbstmordversuch, vorsätzliche Selbstverstümmelung.
  • Ästhetische Behandlungen, Abmagerungskuren, Verjüngungsbehandlungen, Rehabilitation ohne Funktions- oder Bewegungstherapie.
Es ist wichtig zu beachten, dass psychische Erkrankungen gemäß diesen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Dieser Ausschluss ist besonders problematisch, da psychische Erkrankungen wie Depressionen und psychische Stressreaktionen häufig die Hauptursache für Berufsunfähigkeit bei Hubschrauberpiloten sind.

Gefahr der Kündigung der LoL-Versicherung durch den Versicherer!
In den Versicherungsbedingungen besteht ein weiterer kritischer Punkt darin, dass der Versicherer das Recht hat, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Gemäß den Bedingungen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zu jeder Hauptfälligkeit kündigen.
Diese Regelung birgt große Risiken.
Nehmen wir beispielsweise einen 50-jährigen Hubschrauberpiloten.
Wenn der Versicherer ihm die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt und er aufgrund seines Alters keine neue BU-Versicherung abschließen kann, bleibt er ohne Versicherungsschutz zurück.

Aufgrund der Ausschlusses psychischer Erkrankungen und der Möglichkeit des Versicherers den Vertrag zu kündigen, stellt diese Variante unseres Erachtens keine optimale Lösung für den Hubschrauber­piloten dar und ist deshalb nicht empfehlenswert.

Weitere Hinweise zur LoL-Versicherung als Summenversicherung für Hubschrauber­piloten

Zusammenfassung für die Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung

Die Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung ist nicht die optimale Lösung zur Absicherung des Berufsunfähigkeits­risikos von Hubschrauber­piloten

Es wird argumentiert, dass eine andere Tätigkeit nach dem Verlust der Lizenz keine Auswirkungen auf die Einmalzahlung hat und dass nicht auf alternative Berufe und Kenntnisse verwiesen wird.
Dadurch entfällt auch das Risiko des Wegfalls einer eventuellen Rente.
Auch das ist zweifellos korrekt.
Allerdings sichert eine erstklassige BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten, die eine monatliche Rente vorsieht, explizit den Beruf Helikopter­pilot und verzichtet immer auf die abstrakte und auch auf die konkrete Verweisung.

Weiterhin wird damit geworben, dass der Vertrag sich jährlich automatisch verlängert.
Allerdings behält sich der Versicherer meist auch das Recht vor, die Loss of Licence Summenversicherung zu kündigen, was bei einer exzellenten BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten nicht möglich ist.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der genannten Punkte die Vorteile einer Berufsunfähigkeits­versicherung, die im Leistungsfall eine monatliche Rente zahlt, die einer Summenversicherung überwiegen und insgesamt für den Hubschrauber­piloten attraktiver und vorteilhafter sind.

Unterschiede in der Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung und als Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten

Es gibt allerdings nur sehr wenige Berufsunfähigkeitsversicherer, die eine wirklich gute Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten im Angebot haben.
Ihre bestehende Loss-of-License Versicherung untersuchen wir gern auf mögliche Fallstricke oder überprüfen Ihnen vorliegenden Angebote auf Schwachstellen.

Unterschiede der Loss of Licence für Hubschrauber­piloten als Summenversicherung und als Berufs­unfähigkeits­versicherung für Helikopter­piloten

Loss of License Versicherung hat unterschiedliche Kalkulationsbasis

Wenn man sich die LoL-Versicherung als Summenversicherung anschaut, muss man wissen, dass diese auf einer anderen Kalkulations­grundlage berechnet ist, als die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten.
Die Loss-of-License Versicherung als Summenversicherung passt den Beitrag über die Laufzeit an das gestiegene Lebensalter des Hubschrauber­piloten an und wird mit zunehmendem Alter des Helikopter­piloten stetig teurer.
Der Beitrag für die BU-Versicherung mit monatlicher Renten­zahlung bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

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Unterschiede Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung (österreichischer Versicherer und schweizerischer Assekuradeur) und als Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten

Hier werden die Unterschiede der beiden gängigen Modelle der LoL-Summenversicherung der Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten gegenüber gestellt. Es wird deutlich, dass die Modelle der Summenversicherung gegenüber der BU-Versicherung deutliche Nachteile haben.

  BU-Versicherung Hubschrauber­pilot Summenversicherung schweizerr. Anbieter Summenversicherung österr. Anbieter
Auszahlung monatliche Rente einmalige Summe einmalige Summe
Geltung weltweit weltweit weltweit
Versicherungsfall explizit berufsunfähig als Hubschrauber­pilot auf Dauer vollständig außerstande
den Beruf auszuüben
Nichterfüllung der erforderlichen
medizinischen Voraussetzungen zur Erlangung
der vom Versicherten benötigten ärztlichen Atteste,
mit der Folge, dass der Versicherte fluguntauglich ist
Möglichkeit der Verweisung nein, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung nein nein
Möglichkeit der Rückforderung bereits gezahlter Leistungen nein nein ja
Beitrag gleichbleibend über die gesamte Laufzeit mit zunehmendem Alter extrem steigend mit zunehmendem Alter extrem steigend
Kündigungsmöglichkeit des Versicherers Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen Versicherer kann den Vertrag kündigen keine Angabe
psychische Erkrankungen eingeschlossen, volle Leistung bei psychischen Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - keine Leistung teilweise eingeschlossen
Meldepflicht berufliche und sportliche Änderungen während der Laufzeit nein ja keine Angabe
Kündigungsmöglichkeit des Versicherers bei beruflichen und sportlichen Änderungen nein ja keine Angabe
Möglichkeit Beitragserhöhung bei beruflichen und sportlichen Änderungen nein ja keine Angabe

Angebot BU-Versicherung Hubschrauber­pilot unverbindlich anfordern

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Zufriedene Kunden sind uns wichtig. Bei der Beratung und beim Abschluss Ihrer Hubschrauber­piloten BU-Versicherung sind immer gerne für Sie da. Auch nach einem Abschluss betreuen wir Sie selbstverständlich weiter und stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Fachmann für Berufsunfähigkeits­versicherung

Seit über drei Jahrzehnten sind wir im Feld der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten zählt zu einem unserer Schwerpunkte. Die Versicherung von Helikopter­piloten gehört zu unserem täglichem Geschäft. Vertrauen Sie diese wichtige Absicherung ausschließlich einem Fachmann an, der in dieser Thematik zu Hause ist.

Wir sind Ihr Partner

Als Spezialist für die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten sind wir Ihr idealer Ansprechpartner.
Durch unserer reichhaltigen und langjährigen Erfahrung mit der BU-Versicherung sollten Sie uns diese wichtige Absicherung in unsere kompetenten Hände legen.
Unverbindliches und kostenloses Angebot BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

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