Die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung
Bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird ein Hubschrauberpilot früher oder später auf die sogenannte Lizenzverlustversicherung (Loss-of-Licence Versicherung) stoßen. Diese Versicherung dient als Absicherung für den Fall, dass ein Hubschrauberpilot seine Lizenz verliert und somit berufsunfähig und fluguntauglich wird. Hierbei unterscheidet man zwei Varianten dieser Versicherung.
Eine Variante der Lizenzverlustversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Klausel für die Fluguntauglichkeit von Piloten, die eine monatliche Rente bei Fluguntauglichkeit zahlt. Diese Variante wird jedoch leider nur Verkehrspiloten von Tragflächenflugzeugen angeboten. Die andere Variante ist eine Fluguntauglichkeitsversicherung als Summenversicherung. Hier soll die Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten als Summenversicherung betrachtet werden.
Analyse des Versicherungsmarktes für die Absicherung des Berufs Hubschrauberpilot
Die Berechnung der Lizenzverlustversicherung als Summenversicherung unterscheidet sich deutlich von der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer versicherten monatlichen Rente im Leistungsfall.
Die LoL-Versicherung als Summenversicherung wird nach den Grundsätzen der Schadenversicherung kalkuliert, während die Loss-of-Licence Versicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung nach den Prinzipien der Lebensversicherung berechnet wird.
Dadurch ergeben sich erhebliche Unterschiede nicht nur in den versicherten Leistungen, sondern auch in den Prämien.
Im Folgenden wird die Summenversicherung für Hubschrauberpiloten im Falle des Lizenzverlusts betrachtet.
Eine Untersuchung des deutschen Versicherungsmarktes für Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt schnell, dass viele Anbieter keine Absicherung für den Beruf des Hubschrauberpiloten gegen Berufsunfähigkeit oder den Verlust der Tauglichkeitsklasse bieten.
Diese Anbieter sind daher für Hubschrauberpiloten keine Option.
Einige andere Versicherungsgesellschaften bieten zwar Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hubschrauberpiloten an, aber in diesen Policen wird oft nur auf eine abstrakte Verweisung verzichtet, nicht jedoch auf eine konkrete Verweisung.
Diese Angebote sind ebenfalls ungeeignet, den Beruf des Hubschrauberpiloten entsprechend abzusichern.
In diesem Abschnitt werfen wir einen Blick auf die angebotenen Loss-of-Licence Versicherungen, die oft als die ideale Lösung für Hubschrauberpiloten angepriesen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ausschließlich um Summenversicherungen handelt, die im Leistungsfall mit Leistungsausschlüssen verbunden sind.
Wir untersuchen oft angebotene Loss-of-Licence Versicherungen, die als ideale Absicherung für Hubschrauberpiloten verkauft werden.
Wir betrachten die Bedingungen eines schweizerischen und österreichischen Anbieters, die die Berufsunfähigkeitsversicherungen auch für Hubschrauberpiloten als sogenannte Loss-of-Licence Versicherungen anbieten.
Die beiden hier untersuchten LoL-Versicherungen sind ausschließlich Summenversicherungen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit keine monatliche Rente auszahlen.
Betrachten wir zunächst die Bedingungen des österreichischen Anbieters der Loss-of-Licence Summenversicherung für Hubschrauberpiloten:
In den vorliegenden Bestimmungen wird Berufsunfähigkeit wie folgt festgelegt:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen zur Erlangung der vom Versicherten benötigten ärztlichen Atteste nicht mehr erfüllt werden, mit der Folge, dass der Versicherte fluguntauglich ist.
Es ist bedingungsgemäß vorgesehen, dass der Verlust der Lizenz aus gesundheitlichen Gründen versichert ist, was grundsätzlich eine solide Absicherung für den Hubschrauberpiloten darstellt.
Es besteht hier die Möglichkeit, den permanenten und zusätzlich den temporären Verlust der Lizenz zu versichern.
In den Bedingungen wird permanenter Lizenzverlust wie folgt definiert:
"Sollte der Versicherte (Hubschrauberpilot) während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit dauerhaft berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die in der Anlage angeführte Pauschalleistung und bei Erkrankungen laut Anlage 2 (Psychische und Verhaltensstörungen, bei denen die Pauschalleistung mit 20% der Pauschalsumme beziehungsweise die temporäre Leistung mit 12 Monaten Leistungsdauer begrenzt (maximiert) ist 20% der Pauschalleistung, sofern die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."
Zunächst klingt diese Definition der Berufsunfähigkeit plausibel und gut.
Allerdings muss man hier ein wenig tiefer in die Materie einsteigen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff dauerhaft?
Als dauerhaft wird nach der Rechtsprechung ein Zeitraum von mindestens DREI Jahren angesehen.
Dies bedeutet, dass ein Arzt bestätigen muss, dass die Fluguntauglichkeit des Hubschrauberpiloten voraussichtlich mindestens drei Jahre dauern wird.
In der Praxis dürfte dies schwierig sein, da ein Fortschritt der medizinischen Entwicklung eine Verbesserung der Erkrankung mit sich bringen könnte, die dazu führen könnte, dass die Lizenz wiedererlangt wird und damit die Leistung nicht gezahlt wird.
Wird auch der temporäre Lizenzverlust mitversichert, ist dieser so definiert:
"Sollte der Versicherte (Hubschrauberpilot) während der Versicherungsdauer infolge einer Körperverletzung oder Krankheit für einen längeren Zeitraum als die Wartezeit (Anmerkung: Wartezeit beträgt 45 Tage) berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen temporären Leistungen, d.h. 2% der Pauschalsumme für einen Zeitraum von maximal 50 Monaten, bei vorübergehender Berufsunfähigkeit für jeden vollständigen Monat (sowie entsprechend anteilsmäßig für jeden unvollständigen Monat) der Berufsunfähigkeit des Versicherten während des Unterstützungszeitraums, sofern die vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und dies schriftlich nachgewiesen ist."
Vorsicht: Der Versicherer kann bereits gezahlte Leistungen von dem versicherten Hubschrauberpiloten zurückfordern!
In den Versicherungsbedingungen heißt es:
"Die Auszahlung der Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass der Versicherte (Hubschrauberpilot) bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die Flugdiensttauglichkeit wieder erlangt.
Sollte die Flugtauglichkeit wieder erlangt werden, ist unverzüglich der Versicherer zu informieren und die erhaltene Leistung an den Versicherer zurückzuzahlen, sofern die Auszahlung der Versicherungsleistung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Eine etwaige Entreicherung kann dem Versicherer nicht entgegengehalten werden."
Was bedeutet dies konkret für den versicherten Helikopterpiloten?
Dies lässt sich am besten anhand eines Fallbeispiels verdeutlichen.
Angenommen, Sie haben als Hubschrauberpilot eine Loss-of-Licence Versicherung bei diesem Anbieter mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen und sind nun 40 Jahre alt.
Sie fühlen sich gut abgesichert.
Dann tritt jedoch der Versicherungsfall ein:
Aufgrund einer Krankheit bestehen Sie Ihr Medical nicht mehr, und Ihnen wird die Lizenz nicht erneut erteilt.
Ärztlicherseits wird Ihnen eine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit bestätigt, was die Voraussetzungen für die Auszahlung der Pauschalleistung erfüllt.
Der Versicherer erkennt den Leistungsfall an und zahlt Ihnen die Versicherungssumme von 200.000 Euro aus.
Da Ihr Einkommen als Hubschrauberpilot aufgrund Ihrer Fluguntauglichkeit weggefallen ist, benötigen Sie diese Versicherungsleistung, um Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Logischerweise verwenden Sie das Geld, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
Nachdem Sie innerhalb von vier Jahren bereits 160.000 Euro der Versicherungsleistung verbraucht haben, verbessert sich Ihr Gesundheitszustand so weit, dass Ihre Krankheit geheilt ist und Sie wieder flugtauglich sind.
Doch nun folgt das böse Erwachen:
Der Versicherer fordert die bereits gezahlten 200.000 Euro zurück!
Gemäß den Bedingungen sind Sie verpflichtet, die bereits gezahlte Versicherungssumme zurückzuzahlen.
Falls Sie bereits einen Großteil des Geldes ausgegeben haben und keine großen Ersparnisse haben, müssen Sie die Rückzahlungssumme finanzieren.
Die Möglichkeit der Rückforderung bereits gezahlter Versicherungsleistungen stellt unseres Erachtens eine gefährliche Klausel dar, die diese Loss-of-Licence Versicherung nicht empfehlenswert macht.
Angebot BU-Versicherung Versicherung für Hubschrauberpilot kostenlos anfordern
Im nächsten Teil schauen wir uns eine oft vermittelte Loss-of-Licence Versicherung eines schweizerischen Assekuradeurs an.
Auch hier können sowohl die dauerhafte, als auch die vorübergehende Berufsunfähigkeit versichert werden.
In dieser Versicherung wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert:
"Volle Berufsunfähigkeit / Loss of Licence: Dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden."
Hier müssen die Begriffe "auf Dauer" und "vollständig außerstande" genauer betrachtet werden.
Wie bereits vorher erwähnt, ist nach der geltenden Rechtsprechung der Begriff "dauerhaft" ein Zeitraum von mindestens DREI Jahren.
Ein Arzt muss dem versicherten Hubschrauberpiloten also bestätigen, dass die Dauer der Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre andauern wird. Aus oben erwähnten Gründen wird dies für einen Arzt schwierig sein.
Auch der Begriff vollständig außerstande muss genauer betrachtet werden.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang das Wort "vollständig"?
Hat der Versicherer das Recht, die Zahlung zu verweigern, wenn noch Teilbereiche des Berufes zumindest teilweise theoretisch ausgeübt werden könnten?
Ausschlüsse in dieser Loss-of-Licence Versicherung:
Die folgenden Tatsachen und Ereignisse sind nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt:
Gefahr der Kündigung der LoL-Versicherung durch den Versicherer!
In den Versicherungsbedingungen besteht ein weiterer kritischer Punkt darin, dass der Versicherer das Recht hat, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Gemäß den Bedingungen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zu jeder Hauptfälligkeit kündigen.
Diese Regelung birgt große Risiken.
Nehmen wir beispielsweise einen 50-jährigen Hubschrauberpiloten.
Wenn der Versicherer ihm die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt und er aufgrund seines Alters keine neue BU-Versicherung abschließen kann, bleibt er ohne Versicherungsschutz zurück.
Aufgrund der Ausschlusses psychischer Erkrankungen und der Möglichkeit des Versicherers den Vertrag zu kündigen, stellt diese Variante unseres Erachtens keine optimale Lösung für den Hubschrauberpiloten dar und ist deshalb nicht empfehlenswert.
Weitere Hinweise zur LoL-Versicherung als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten
Es wird argumentiert, dass eine andere Tätigkeit nach dem Verlust der Lizenz keine Auswirkungen auf die Einmalzahlung hat und dass nicht auf alternative Berufe und Kenntnisse verwiesen wird.
Dadurch entfällt auch das Risiko des Wegfalls einer eventuellen Rente.
Auch das ist zweifellos korrekt.
Allerdings sichert eine erstklassige BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten, die eine monatliche Rente vorsieht, explizit den Beruf Helikopterpilot und verzichtet immer auf die abstrakte und auch auf die konkrete Verweisung.
Weiterhin wird damit geworben, dass der Vertrag sich jährlich automatisch verlängert.
Allerdings behält sich der Versicherer meist auch das Recht vor, die Loss of Licence Summenversicherung zu kündigen, was bei einer exzellenten BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten nicht möglich ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der genannten Punkte die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Leistungsfall eine monatliche Rente zahlt, die einer Summenversicherung überwiegen und insgesamt für den Hubschrauberpiloten attraktiver und vorteilhafter sind.
Es gibt allerdings nur sehr wenige Berufsunfähigkeitsversicherer, die eine wirklich gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten im Angebot haben.
Ihre bestehende Loss-of-License Versicherung untersuchen wir gern auf mögliche Fallstricke oder überprüfen Ihnen vorliegenden Angebote auf Schwachstellen.
Wenn man sich die LoL-Versicherung als Summenversicherung anschaut, muss man wissen, dass diese auf einer anderen Kalkulationsgrundlage berechnet ist, als die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten.
Die Loss-of-License Versicherung als Summenversicherung passt den Beitrag über die Laufzeit an das gestiegene Lebensalter des Hubschrauberpiloten an und wird mit zunehmendem Alter des Helikopterpiloten stetig teurer.
Der Beitrag für die BU-Versicherung mit monatlicher Rentenzahlung bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
Hier werden die Unterschiede der beiden gängigen Modelle der LoL-Summenversicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten gegenüber gestellt. Es wird deutlich, dass die Modelle der Summenversicherung gegenüber der BU-Versicherung deutliche Nachteile haben.
BU-Versicherung Hubschrauberpilot | Summenversicherung schweizerr. Anbieter | Summenversicherung österr. Anbieter | |
---|---|---|---|
Auszahlung | monatliche Rente | einmalige Summe | einmalige Summe |
Geltung | weltweit | weltweit | weltweit |
Versicherungsfall | explizit berufsunfähig als Hubschrauberpilot | auf Dauer vollständig außerstande den Beruf auszuüben |
Nichterfüllung der erforderlichen medizinischen Voraussetzungen zur Erlangung der vom Versicherten benötigten ärztlichen Atteste, mit der Folge, dass der Versicherte fluguntauglich ist |
Möglichkeit der Verweisung | nein, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung | nein | nein |
Möglichkeit der Rückforderung bereits gezahlter Leistungen | nein | nein | ja |
Beitrag | gleichbleibend über die gesamte Laufzeit | mit zunehmendem Alter extrem steigend | mit zunehmendem Alter extrem steigend |
Kündigungsmöglichkeit des Versicherers | Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen | Versicherer kann den Vertrag kündigen | keine Angabe |
psychische Erkrankungen | eingeschlossen, volle Leistung bei psychischen Erkrankungen | vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - keine Leistung | teilweise eingeschlossen |
Meldepflicht berufliche und sportliche Änderungen während der Laufzeit | nein | ja | keine Angabe |
Kündigungsmöglichkeit des Versicherers bei beruflichen und sportlichen Änderungen | nein | ja | keine Angabe |
Möglichkeit Beitragserhöhung bei beruflichen und sportlichen Änderungen | nein | ja | keine Angabe |
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Zufriedene Kunden sind uns wichtig. Bei der Beratung und beim Abschluss Ihrer Hubschrauberpiloten BU-Versicherung sind immer gerne für Sie da. Auch nach einem Abschluss betreuen wir Sie selbstverständlich weiter und stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Seit über drei Jahrzehnten sind wir im Feld der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten zählt zu einem unserer Schwerpunkte. Die Versicherung von Helikopterpiloten gehört zu unserem täglichem Geschäft. Vertrauen Sie diese wichtige Absicherung ausschließlich einem Fachmann an, der in dieser Thematik zu Hause ist.
Als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten sind wir Ihr idealer Ansprechpartner.
Durch unserer reichhaltigen und langjährigen Erfahrung mit der BU-Versicherung sollten Sie uns diese wichtige Absicherung in unsere kompetenten Hände legen.
Unverbindliches und kostenloses Angebot BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten