Berufsunfähigkeits­versicherung

Die BU-Versicherung für den Hubschrauber­piloten

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Das Risiko
Das Risiko, dass ein Hubschrauberpilot die Tauglichkeitsklasse oder Lizenz aufgrund der strengen gesundheitlichen Anforderungen verliert, ist besonders hoch.
Deshalb benötigt der Helikopterpilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die seinen Beruf in geeigneter Weise absichert. Die BU-Versicherung muss den spezifischen und speziellen Bedürfnissen des Hub­schrauber­piloten gerecht werden. Dazu ist es wichtig, dass die Absicherung keine oder möglichst wenig Ausschlüsse enthält.

Hubschrauber- und Helikopter­piloten brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es gibt nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften, die überhaupt Hubschrauber­piloten versichern. Allerdings berücksichtigen die meisten dieser Versicherungen das spezielle Risiko des Helikopter­piloten in der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht ausreichend.
Die meisten dieser Absicherungen enthalten gefährliche Ausschlüsse, die den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Deshalb sind sie für Hubschrauberpiloten ungeeignet.

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Die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten ist schwierig

Auch für Hubschrauber­piloten werden Loss-of-Licence Versicherungen (LoL-Versicherungen) angeboten.
Diese Loss-of-License Versicherungen sind meist Summenversicherungen. Summenversicherung bedeutet, dass hier im Leistungsfall eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Viele Versicherungsgesellschaften versichern den Beruf Hubschrauberpilot nur mit Ausschlüssen oder gar nicht in der Berufs­unfähigkeits­versicherung.
In der "normalen" BU-Versicherung wird bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt.
Während bei der Variante mit einer monatlichen Rentenzahlung der Beitrag über die gesamte Laufzeit konstant bleibt, steigt der Beitrag bei der Summenversicherung mit zunehmendem Alter.

Somit wird die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung mit zunehmendem Alter immer teurer.

Auch gibt es bei dieser Art der Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauber­piloten gefährliche Ausschlüsse.
Psychische Erkrankungen sind hier meist nicht mitversichert!

Aus den vorgenannten Gründen stellt die Loss-of-License Versicherung unseres Erachtens nicht die optimale Lösung für den Hubschrauber­piloten dar.
Aber auch eine BU-Versicherung mit einer Rentenzahlung, die eine "Pilotenklausel" enthält, stellt nicht die richtige Lösung für den Helikopter­piloten dar.
In diesen "Pilotenklauseln", die oft von Versicherungsvermittlern ohne ausreichende Kenntnisse in der Absicherung von Hubschrauber­piloten als Loss-of-Licence Klausel verkauft werden, sind meist nur die Ausschlüsse aufgelistet, wegen denen der Versicherer im Zweifelsfall nicht zahlen muss.
Schließt ein Hubschrauber­pilot einen solchen Vertrag ab, wiegt er sich in trügerischer Sicherheit.

Fluguntauglichkeit ist nicht Berufsunfähigkeit - oder doch?

Hubschrauber­pilot
Fluguntauglichkeit und Berufsunfähigkeit

Wenn ein Hubschrauber­pilot seine Tauglichkeitsklasse aufgrund gesundheitlicher Probleme verliert, ist die Karriere als Pilot im Regelfall beendet.
Eine Wiedererteilung der Lizenz ist - sofern sie überhaupt wieder erteilt wird - ein langwieriger Prozess.
Worauf muss ein Hubschrauber­pilot bei der BU-Versicherung achten?
Da die gängigen, am Markt angebotenen Loss-of-License Versicherungen Hubschrauber­piloten nicht in geeigneter Form absichern, gilt es hier eine Alternative zu finden, die einen geeigneten und guten Schutz im Fall einer Berufsunfähig des Helikopter­piloten zu finden.

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Die richtige Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten

Zunächst müssen hier die Begriffe Fluguntauglichkeit und Berufsunfähigkeit unterschieden werden.
Unter Flugdienstuntauglichkeit versteht man, dass der Versicherte die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse eins ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt.
Wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war, liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Leider wird diese Klausel ausschließlich Piloten von Tragflächenflugzeugen angeboten!

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der Helikopter­pilot seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann.
Gute Loss-of-Licence Versicherungen verzichten hierbei sowohl auf die abstrakte und konkrete Verweisung.

Hierin liegt ein extrem entscheidender Unterschied:
Während eine Loss-of-Licence Versicherung explizit den Verlust der Tauglichkeitsklasse absichert, muss bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung als Leistungsvoraussetzung der Fall vorliegen, dass der Beruf dauerhaft zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.

Was bedeutet dies in der Praxis?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Loss-of-License Klausel, zahlt die LoL-Versicherung bereits, wenn die Tauglichkeitsklasse eins aus gesundheitlichen Gründen mehr als sechs Monate entzogen wurde.

Die für Hubschrauber­piloten angebotenen Loss-of Licence Versicherungen sind ausschließlich Summenversicherungen mit den oben bereits erwähnten Nachteilen und Leistungseinschränkungen.

In einem Fall hat der Hubschrauberpilot eine Loss-of-License Versicherung abgeschlossen, die zwar als Loss-of-Licence Versicherung angeboten wird und auch den Verlust der Tauglichkeitsklasse abdeckt, die jedoch Fallstricke in Form von Ausschlüssen im Leistungsfall enthält.
Im anderen Fall hat der Hubschrauberpilot eine Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen, die zwar seinen Beruf versichert, aber meist entsprechende Leistungsausschlüsse vereinbart hat.

Welche Lösung sich für dieses Problem der Versicherung von Hubschrauber­piloten an?

Der Hubschrauber­pilot muss eine Berufsunfähigkeits­versicherung finden, die auch ohne eine Loss-of-Licence Klausel die versicherte Rente zahlt, wenn er die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen verliert.
Hierbei ist darauf zu achten, dass sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung verzichtet wird.

Als Spezialisten für die Absicherung von Hubschrauber­piloten haben wir diese Lösung für Sie!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopter­piloten

Die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten sollte beim Fachmann abgeschlossen werden

Auskunft

Bei weiteren Fragen zur BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten oder mehr Infos rufen Sie einfach an oder füllen Sie das Anfrageformular aus!
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37

Erfahrung

Seit mehr als 30 Jahren sind wir als Versicherungsmakler tätig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauber­piloten und die Loss of Licence Versicherung für Piloten und Flugzeugführer sind nicht nur unsere Berufung, sondern auch unser persönliches Anliegen.

Spezialisten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopter­piloten ist kein einfaches Thema. Versicherungsvermittler, die sich nicht täglich mit diesem Bereich auseinandersetzen, beraten dieses Thema oft schlichtweg falsch. Der Hubschrauber­pilot, der fluguntauglich wird, ist nicht nur falsch beraten, wenn dies der Fall ist, sondern bekommt in den meisten Fällen auch keine BU-Rente.
Vertrauen Sie diese wichtige Absicherung ausschließlich uns als Fachmann für die BU-Versicherung für Helikopter­piloten an.

Partnerschaft

Wir legen großen Wert auf ein partnerschaft­liches Verhältnis zu unseren Kunden. Nicht nur vor, sondern auch nach dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung sind wir für Sie da. Bei uns sind Sie keine Versicherungsnummer, sondern ein Mensch mit Bedürfnissen.
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