Das Risiko
Das Risiko, dass ein Hubschrauberpilot die Tauglichkeitsklasse oder Lizenz aufgrund der strengen gesundheitlichen Anforderungen verliert, ist besonders hoch.
Deshalb benötigt der Helikopterpilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die seinen Beruf in geeigneter Weise absichert. Die BU-Versicherung muss den spezifischen und speziellen Bedürfnissen des Hubschrauberpiloten gerecht werden. Dazu ist es wichtig, dass die Absicherung keine oder möglichst wenig Ausschlüsse enthält.
Hubschrauber- und Helikopterpiloten brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es gibt nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften, die überhaupt Hubschrauberpiloten versichern. Allerdings berücksichtigen die meisten dieser Versicherungen das spezielle Risiko des Helikopterpiloten in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend.
Die meisten dieser Absicherungen enthalten gefährliche Ausschlüsse, die den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Deshalb sind sie für Hubschrauberpiloten ungeeignet.
Auch für Hubschrauberpiloten werden Loss-of-Licence Versicherungen (LoL-Versicherungen) angeboten.
Diese Loss-of-License Versicherungen sind meist Summenversicherungen. Summenversicherung bedeutet, dass hier im Leistungsfall eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Viele Versicherungsgesellschaften versichern den Beruf Hubschrauberpilot nur mit Ausschlüssen oder gar nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der "normalen" BU-Versicherung wird bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt.
Während bei der Variante mit einer monatlichen Rentenzahlung der Beitrag über die gesamte Laufzeit konstant bleibt, steigt der Beitrag bei der Summenversicherung mit zunehmendem Alter.
Somit wird die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung mit zunehmendem Alter immer teurer.
Auch gibt es bei dieser Art der Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten gefährliche Ausschlüsse.
Psychische Erkrankungen sind hier meist nicht mitversichert!
Aus den vorgenannten Gründen stellt die Loss-of-License Versicherung unseres Erachtens nicht die optimale Lösung für den Hubschrauberpiloten dar.
Aber auch eine BU-Versicherung mit einer Rentenzahlung, die eine "Pilotenklausel" enthält, stellt nicht die richtige Lösung für den Helikopterpiloten dar.
In diesen "Pilotenklauseln", die oft von Versicherungsvermittlern ohne ausreichende Kenntnisse in der Absicherung von Hubschrauberpiloten als Loss-of-Licence Klausel verkauft werden, sind meist nur die Ausschlüsse aufgelistet, wegen denen der Versicherer im Zweifelsfall nicht zahlen muss.
Schließt ein Hubschrauberpilot einen solchen Vertrag ab, wiegt er sich in trügerischer Sicherheit.
Wenn ein Hubschrauberpilot seine Tauglichkeitsklasse aufgrund gesundheitlicher Probleme verliert, ist die Karriere als Pilot im Regelfall beendet.
Eine Wiedererteilung der Lizenz ist - sofern sie überhaupt wieder erteilt wird - ein langwieriger Prozess.
Worauf muss ein Hubschrauberpilot bei der BU-Versicherung achten?
Da die gängigen, am Markt angebotenen Loss-of-License Versicherungen Hubschrauberpiloten nicht in geeigneter Form absichern, gilt es hier eine Alternative zu finden, die einen geeigneten und guten Schutz im Fall einer Berufsunfähig des Helikopterpiloten zu finden.
Zunächst müssen hier die Begriffe Fluguntauglichkeit und Berufsunfähigkeit unterschieden werden.
Unter Flugdienstuntauglichkeit versteht man, dass der Versicherte die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse eins ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt.
Wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war, liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Leider wird diese Klausel ausschließlich Piloten von Tragflächenflugzeugen angeboten!
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der Helikopterpilot seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann.
Gute Loss-of-Licence Versicherungen verzichten hierbei sowohl auf die abstrakte und konkrete Verweisung.
Hierin liegt ein extrem entscheidender Unterschied:
Während eine Loss-of-Licence Versicherung explizit den Verlust der Tauglichkeitsklasse absichert, muss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Leistungsvoraussetzung der Fall vorliegen, dass der Beruf dauerhaft zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Loss-of-License Klausel, zahlt die LoL-Versicherung bereits, wenn die Tauglichkeitsklasse eins aus gesundheitlichen Gründen mehr als sechs Monate entzogen wurde.
Die für Hubschrauberpiloten angebotenen Loss-of Licence Versicherungen sind ausschließlich Summenversicherungen mit den oben bereits erwähnten Nachteilen und Leistungseinschränkungen.
In einem Fall hat der Hubschrauberpilot eine Loss-of-License Versicherung abgeschlossen, die zwar als Loss-of-Licence Versicherung angeboten wird und auch den Verlust der Tauglichkeitsklasse abdeckt, die jedoch Fallstricke in Form von Ausschlüssen im Leistungsfall enthält.
Im anderen Fall hat der Hubschrauberpilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die zwar seinen Beruf versichert, aber meist entsprechende Leistungsausschlüsse vereinbart hat.
Der Hubschrauberpilot muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung finden, die auch ohne eine Loss-of-Licence Klausel die versicherte Rente zahlt, wenn er die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen verliert.
Hierbei ist darauf zu achten, dass sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung verzichtet wird.
Als Spezialisten für die Absicherung von Hubschrauberpiloten haben wir diese Lösung für Sie!
Bei weiteren Fragen zur BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten oder mehr Infos rufen Sie einfach an oder füllen Sie das Anfrageformular aus!
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37
Seit mehr als 30 Jahren sind wir als Versicherungsmakler tätig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten und die Loss of Licence Versicherung für Piloten und Flugzeugführer sind nicht nur unsere Berufung, sondern auch unser persönliches Anliegen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopterpiloten ist kein einfaches Thema. Versicherungsvermittler, die sich nicht täglich mit diesem Bereich auseinandersetzen, beraten dieses Thema oft schlichtweg falsch. Der Hubschrauberpilot, der fluguntauglich wird, ist nicht nur falsch beraten, wenn dies der Fall ist, sondern bekommt in den meisten Fällen auch keine BU-Rente.
Vertrauen Sie diese wichtige Absicherung ausschließlich uns als Fachmann für die BU-Versicherung für Helikopterpiloten an.
Wir legen großen Wert auf ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Kunden. Nicht nur vor, sondern auch nach dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung sind wir für Sie da. Bei uns sind Sie keine Versicherungsnummer, sondern ein Mensch mit Bedürfnissen.
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