Berufsunfähigkeit versichern

Was in der Pilotenversicherung für Hubschrauberpiloten abgesichert ist

Wann die BU-Versicherung für Helikopter­piloten zahlt

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Was in der BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten versichert ist

Die am Markt angebotenen Loss-of-Licence Versicherungen für Hubschrauber­piloten erfüllen nicht die Ansprüche, die wir von einer passenden BU-Versicherung für Helikopter­piloten erwarten.
Deshalb empfehlen wir diese nicht.
Eine gute Berufsunfähigkeits­versicherung muss Sie als Hubschrauber­piloten ohne gefährliche Ausschlüsse und Klauseln, die dem Versicherer eine Verweigerung der Auszahlung der Leistung ermöglichen, absichern.

Wie eine solche BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten ausgestaltet sein sollte und in welchen Fällen die Leistung ausgezahlt wird, stellen wir Ihnen im Folgenden dar.
In erster Linie soll hierbei das Augenmerk auf einen Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen (Loss-of-Licence) eingegangen werden.
Insbesondere wird betrachtet, ob die BU-Versicherung auch dann zahlt, wenn keine spezielle Loss-of-License Klausel (LoL-Klausel) im Vertrag vereinbart ist.
BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

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Was in der Hubschrauber­piloten­versicherung abgedeckt ist

Die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

Wichtig ist, dass explizit der Beruf Hubschrauber­pilot versichert ist.
Der Versicherer muss diesen Punkt versichern.
Versichert ist der Beruf Hubschrauber­pilot, so wie er vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
Das bedeutet, dass die berufsprägenden Merkmale des Berufs im Leistungsfall geprüft werden.
Bei einem Hubschrauber­piloten wird das berufsprägende Merkmal die fliegerische Tätigkeit sein.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass auf jegliche Verweisung auf einen anderen Beruf verzichtet wird.
Sind diese Punkte gegeben, ist der Hubschrauber­pilot richtig und passend versichert.

Ist die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten eine Loss-of-Licence Versicherung?

Obwohl die Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauber­piloten nicht explizit den Verlust der Tauglichkeitsklasse absichert, ist sie dennoch als gleichwertig mit einer Loss-of-License Versicherung anzusehen.

Wie der Leistungsfall in der BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten gehandhabt wird

Betrachten wir einen konkreten Leistungsfall:
Sie arbeiten als Hubschrauber­pilot.
Aus gesundheitlichen Gründen wird Ihnen das Medical für die benötigte Tauglichkeits­klasse nicht mehr erteilt.
Sie sind flugdienstuntauglich.

Die Folge hieraus ist, dass Ihr Einkommen wegbricht. Sie müssen sich nach einem neuen Beruf umsehen.
Aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente haben Sie wahrscheinlich keinerlei Leistung zu erwarten.

Wie geht es dann weiter?

Sie haben bei uns eine BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten abgeschlossen.
Dank des Leistungszertifikats, dass wir Ihnen kostenlos als exklusive Zusatzleistung bei einem Abschluss über uns zur Verfügung stellen, setzen Sie sich mit uns und anschließend mit der Anwaltskanzlei in Verbindung, die mit Ihnen Ihren ersten Leistungsantrag kostenlos beantragt.

Wie die Versicherung prüft, ob der Hubschrauberpilot berufsunfähig ist

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten, mit der wir in diesem Bereich zusammenarbeiten.
In der Berufsunfähigkeits­versicherung ist nicht die Fluguntauglichkeit versichert, sondern der Beruf Hubschrauberpilot.
Im Leistungsfall wird das zum Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübte Berufsbild zugrunde gelegt.
Dieses konkret ausgeübte Berufsbild ist für Helikopter­piloten das Berufsbild des Hubschrauber­piloten.

Hierbei wird berücksichtigt, ob eine Teiltätigkeit des gesamten Berufsbildes Hubschrauber­pilot ein sogenanntes prägendes Merkmal darstellt.
Als prägendes Merkmal wird eine Tätigkeit verstanden, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Beruf in seiner Gesamtheit hat.

Bei dem Beruf Hubschrauber­pilot stellt die fliegerische Tätigkeit wohl den Hauptanteil des Berufsbildes dar und ist somit ein prägendes Merkmal des Berufs.

Wenn das prägende Merkmal des Berufs Hubschrauber­pilot, nämlich die fliegerische Tätigkeit als Haupttätigkeit des Helikopterpiloten durch gesundheitliche Faktoren so beeinflusst, dass hierdurch die Gesamtheit des Berufs nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Versicherer der Berufsunfähigkeits­versicherung allein aufgrund des Wegfalls der prägenden Tätigkeit die versicherte Rente zahlen!
Die gesundheitsbedingte Unfähigkeit, die berufsprägenden Arbeitsschritte führt dazu, dass ein Arbeitsergebnis im arbeitsrechtlich vereinbarter Umfang nicht mehr erbracht werden kann und der versicherte Hubschrauber­pilot berufsunfähig ist.

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Wann die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten leistet

Zahlt die BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten auch bei einem Lizenzverlust (Loss-of-Licence)?

Bei der Anmeldung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauberpiloten prüft der Versicherer zunächst, wie der Beruf Hubschrauber­pilot für den Versicherten konkret und individuell ausgestaltet war.
Für einen Hubschrauber­piloten wird regelmäßig die fliegerische Tätigkeit prägendes Merkmal seiner Tätigkeit sein.
Somit stellt die Flugtauglichkeit ein prägendes Merkmal für den Beruf des Hubschrauber­piloten dar.
Ein Verlust der Flugtauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen und eine damit einhergehende Fluguntauglichkeit (Loss-of-Licence) würde in diesem Fall zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen.



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Wichtig! Der Verzicht auf die Verweisung!

Berufsunfähigkeits­versicherungen beinhalten in der Regel eine Möglichkeit der Verweisung.
Was bedeutet Verweisung?
Man unterscheidet in der BU-Versicherung zwei Arten der Verweisung, die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung.

Abstrakte Verweisung:
Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer der BU-Versicherung die Möglichkeit hat, den versicherten Hubschrauber­piloten auf jede andere berufliche Tätigkeit verweisen, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen theoretisch ausüben könnte.
Er braucht, wenn er von der abstrakten Verweisung Gebrauch macht, keine Leistung aus der BU-Versicherung zu zahlen.

Konkrete Verweisung:
Die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer der BU-Versicherung die Möglichkeit hat, den versicherten Hubschrauber­piloten auf eine tatsächlich ausgeübte neue berufliche Tätigkeit verweisen zu können.
Hat der Hubschrauber­pilot beispielsweise noch eine Ausbildung zum Ingenieur und arbeitet er tatsächlich und konkret nach Eintritt der Flugunfähigkeit in seinem zweiten Beruf als Ingenieur, kann die BU-Versicherung ihn konkret auf diesen Beruf verweisen. Die Leistung aus der BU-Versicherung entfällt zu diesem Zeitpunkt.

Die meisten Anbieter der Berufsunfähigkeits­versicherung verzichten auf die abstrakte, nicht aber auf die konkrete Verweisung.

Unsere BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten verzichtet sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung! Was bedeutet das für Sie als Hubschrauber­pilot?
Mit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung kann der Versicherer Sie nicht auf einen anderen theoretisch ausübbaren Beruf verweisen und die Leistung verweigern.
Besonders gut ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung in unserer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten.
Da die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass ein Hubschrauber­pilot, der fluguntauglich geworden ist, früher oder später wieder in einem anderen Beruf tätig sein wird, in dem er wieder ein Einkommen erzielt, ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung ein wesentlicher Pluspunkt der Bedingungen unserer Berufsunfähigkeits­versicherung für Hubschrauberpiloten.
Der Versicherer zahlt die versicherte Rente auch dann weiter, wenn der Hubschrauberpilot konkret eine andere berufliche Tätigkeit ausübt, aber weiterhin fluguntauglich ist.

Der Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung ist ein großer Vorteil und ein Alleinstellungsmerkmal unserer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten

Verliert ein Hubschrauberpilot aus gesundheitlichen Gründen seine Lizenz (Loss-of-License) und wird fluguntauglich, ist er nach den oben genannten Kriterien berufsunfähig.
Eine BU-Versicherung, die nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, könnte ihn beispielsweise auf eine Tätigkeit als Theorielehrer an einer Flugschule verweisen und die Zahlung der versicherten Rente verweigern.
Ein Hubschrauberpilot, der jedoch tatsächlich als Theorielehrer an einer Flugschule arbeitet, kann von einer BU-Versicherung, die nicht auf die konkrete Verweisung verzichtet, auf diesen Beruf verwiesen werden.
Die Folge ist, dass die BU-Versicherung die Zahlungen an den Hubschrauberpiloten einstellt.
Unsere BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten verzichtet auf die abstrakte und konkrete Verweisung. Somit kann der versicherte Hubschrauberpilot jede Tätigkeit ausüben, die er möchte und erhält weiterhin die versicherte BU-Rente, solange er fluguntauglich ist.

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LoL Versicherung - Ihr richtiger Partner für die Fluguntaug­lichkeits­versicherung

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Telefon Infos

Ihre Fragen zur BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten beantworten wir auch gern am Telefon.
Ihr telefonischer Kontakt:
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37

Erfahrung

Unsere langjährige Erfahrung in Feld der Absicherung von Hubschrauber­piloten und Verkehrspiloten macht uns zum optimalen Ansprechpartner für Ihre BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten.
Diese existenzielle Absicherung sollte ein Hubschrauber­pilot ausschließlich in die Hände eines Spezialisten geben.

Experten

Viele Versicherungsvermittler und Versicherungsvertreter beherrschen das schwierige Feld der BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten nicht.
Hier werden oftmals falsche und unzureichende Absicherungen verkauft, deren Lücken erst im Leistungsfall in Erscheinung treten - dann ist es jedoch zu spät.
Gern überprüfen wir Ihre bestehende BU-Versicherung als Hubschrauber­pilot.

Partner

Wir verstehen uns in erster Linie als Partner unserer Kunden.
Vor und nach dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung für Hubschrauber­piloten sind wir selbstverständlich für Sie da.
Fordern Sie Ihr individuelles und persönliches Angebot BU-Versicherung Hubschrauber­pilot kostenlos und unverbindlich an.